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Fall „Haus des Grauens“: Gericht verhandelt über Sicherungsverwahrung

«Horrorhaus»-Prozess
Wilfried W. wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Fast fünf Jahre nach dem Urteil im sogenannten Höxter-Horror-Haus-Prozess stehen die damals verurteilten Täter erneut vor dem Landgericht Paderborn. Ab heute wird ein Richter prüfen, ob Wilfried W., 53, nach seiner Entlassung aus der Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden sollte. Ausschlaggebend ist, wie gefährlich Experten ihn einschätzen.

W. wurde 2018 zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Zusammen mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau folterte er im Laufe der Jahre mehrere Frauen in seinem Haus in der Nähe von Höxt im Osten Nordrhein-Westfalens. Zwei Opfer aus Niedersachsen starben nach Monaten schwerer Misshandlung an Erschöpfung. Das Gericht stufte den 53-Jährigen zunächst als weniger strafbar ein und wies ihn in die Psychiatrie ein. Allerdings bestehen Zweifel an der eingeschränkten Kontrollierbarkeit.

Im Jahr 2020 kam das Gericht zu dem Schluss, dass er keine schwere psychische Störung hatte, die sein Urteilsvermögen einschränkte. Seitdem ist er in einem regulären Gefängnis eingesperrt. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Sicherungsverwahrung, über die das Gericht bis Ende September verhandeln will.

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