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„Extrem fauler“ Wahlkampf: Parteiforscher bezweifeln Finanzierung der Wagenknecht-Koalition

Anfang nächsten Jahres will sich die Sahra-Wagenknecht-Allianz von einem Verein in eine politische Partei verwandeln. Nach Angaben des Schatzmeisters kamen bisher knapp 1 Million Euro an Spenden zusammen. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob es legal ist, die eingeworbenen Gelder in...

Im Juni will Sahra Wagenknechts noch nicht gegründete Partei an der Europawahl teilnehmen.aussiedlerbote.de
Im Juni will Sahra Wagenknechts noch nicht gegründete Partei an der Europawahl teilnehmen.aussiedlerbote.de

Spenden gesammelt - „Extrem fauler“ Wahlkampf: Parteiforscher bezweifeln Finanzierung der Wagenknecht-Koalition

Dieser Artikel erschien zuerst auf ntv.de.

Etwas mehr als einen Monat nach seiner Gründung hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) 1 Million Euro an Spenden gesammelt. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ). BSW-Schatzmeister Ralph Suikat sagte der Zeitung: „Eines Tages werden wir siebenstellige Summen erreichen.“ Man sei zufrieden, „aber wir haben noch einen langen Weg vor uns.“ Suikat sagte, die großen Parteien hätten für den Wahlkampf mehrere zehn Millionen ausgegeben von Dollar. Die geplante Partei hoffe auf eine Teilnahme an der Europawahl im nächsten Jahr sowie an den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, sagte Wagenknecht auf einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Abspaltung von der Linkspartei.

Zuvor müssen wir zunächst die Partei aufbauen. Nach Informationen des MDR soll diese Anfang Januar stattfinden, eine Gründungsparteiversammlung ist für Ende des Monats in Berlin geplant. Bisher gibt es nur einen Verein namens „Allianz Sahra Wagenknecht – für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.“ Darüber fließen auch Spenden ein, die anschließend dem Parteivermögen zugeführt werden. Der BSW sieht in diesem Vorgehen keine rechtlichen Probleme. Einige Experten sind jedoch anderer Meinung.

Sahra Wagenknecht befindet sich rechtlich in einer Grauzone

Sophie Schönberger, Rechtswissenschaftlerin und Parteienforscherin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wies auf die Unterschiede zwischen Vereinsrecht und Parteienrecht hin. Deutsche Verbände haben deutlich lockerere Regeln zur Finanzierungstransparenz als die Anforderungen an Parteien. So betonte sie in der SZ, dass Vereine Spenden aus dem EU-Ausland annehmen können, politische Parteien hingegen nicht. Ihrer Ansicht nach befänden sich Wagenknecht und ihre Kollegen zumindest in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie vom Verein gesammelte Spenden an politische Parteien weiterleiten würden.

„Ich würde sagen, es gibt viele Beweise dafür, dass dies illegal ist und sanktioniert werden sollte“, sagte der Wissenschaftler und sprach von „Strohmannspenden“. „Sie haben durch die Vereinsstruktur quasi alles umgangen, was in Deutschland zum Feiern gehört.“ Der Schritt sei „extrem faul“ gewesen. Suikat versicherte jedoch, dass BSW keine Spenden aus anderen EU-Ländern annehme. Er sagte der Süddeutschen Zeitung, dass der Verein so agiere, als sei er an das Parteienrecht gebunden, um sich nicht juristisch angreifbar zu machen.

Ob dieser Ansatz Erfolg hat, wird letztlich die Bundestagsregierung entscheiden, die prüfen muss, ob die Partei richtig gegründet wurde. „Sollte die Bundestagsregierung tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass der Gesetzentwurf rechtswidrig ist, wäre die Partei finanziell ausgelaugt, bevor sie überhaupt ins Leben gerufen wurde“, sagte Schönberger, der vom Bundestag als Gutachter mit der Begutachtung des neuen Wahlgesetzes beauftragt wurde. Die Partei muss dann eine Gebühr zahlen Strafe in Höhe des Dreifachen des vom Verein an diese Partei überwiesenen Betrags.

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Quelle: www.stern.de

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