Extrahaushalt auf dem Prüfstand: Folgen der Haushaltsentscheidung
Nach dem Karlsruher Haushaltsbeschluss stehen sämtliche Nebenhaushalte des Bundes auf dem Prüfstand. Fest steht bislang: 60 Milliarden Euro, die für Klimaprojekte und die Modernisierung der Wirtschaft ausgegeben wurden, sind verloren gegangen. Aber ist es möglich, dass weitere Milliarden nicht verfügbar sind, etwa Energiepreisobergrenzen? Was ist also mit dem Geld, das dieses Jahr bereits ausgegeben wurde? Experten sollen den Bundestag und die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung unterstützen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Umwidmung des Corona-Kredits in den Klima- und Transformationsfonds für ungültig. Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass der Bund Ausnahmen von der Schuldenbremse nicht zur Rückstellung von Krediten nutzen könne.
Es ist unklar, ob unter anderem Projekte aus dem Klimafonds im Jahr 2024 in den regulären Haushalt überführt werden. In diesem Zusammenhang sind sich Experten uneinig darüber, ob der Haushalt für das kommende Jahr in den kommenden Tagen finalisiert wird.
In früheren Stellungnahmen waren sich Experten in einem Punkt einig: Das Urteil wird weitreichende Folgen haben – möglicherweise nicht nur für den Klimafonds, sondern auch für andere Sonderfonds. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hält Kredite zur Bremsung der Energiepreise für instabil – und warnt die Bürger vor den Kosten.
Über welche Sondermittel verfügt der Bund eigentlich?
Laut der Liste des Bundesrechnungshofs unterhält der Bund derzeit 29 Sondervermögen. Diese Sonderhaushalte sind keine Erfindung der Ampelregierung: Der älteste Haushalt stammt aus dem Jahr 1951 zur Förderung des Wohnungsbaus für Bergleute. So gibt es beispielsweise auch einen Fonds zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, einen Fonds für die Binnenschifffahrt, einen Sonderfonds für den Ausbau von Kitaflächen und einen Sonderfonds für digitale Infrastruktur.
Die jüngsten zweckgebundenen Mittel sind Finanzhilfen aus der Corona-Krise, Entwicklungshilfe für Flutopfer, ein 100-Milliarden-Euro-Sonderfonds für die Bundeswehr und eine Deckelung der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine.
Werden alle betroffen sein? Karlsruher Urteil?
Nein – dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits äußert sich das Bundesverfassungsgericht lediglich zu fremdfinanzierten Spezialfonds. Es gibt aber auch Menschen, die sich über ihr eigenes Einkommen finanzieren. Ein Beispiel ist der sogenannte ERP-Sonderfonds, der ursprünglich durch den Marshallplan finanziert wurde. Der Großteil der Spezialfonds wird über Kredite finanziert – laut Wirtschaftsprüferkammer verbleiben Ende 2022 noch rund 522 Milliarden Euro Schuldenpotenzial.
Grundsätzlich können auch Unternehmen, die vor Einführung der Schuldenbremse von diesen Sondervermögen gegründet wurden, von der Haushaltsentscheidung ausgenommen werden. Denn Artikel 143d des Grundgesetzes sieht vor, dass nur Kreditermächtigungen, die nach 2010 erteilt wurden, als Schuldenbremse gelten.
Was ist mit dem Geld der Bundeswehr?
Laut dem vorherigen Artikel ist die Ampel-Allianz nicht betroffen. Der Grund liegt darin, dass der Bundestag den 100-Milliarden-Euro-Kredit gesondert im Grundgesetz verankert hat. Mit Zustimmung der Union legt die Verfassung nicht nur fest, wofür das Geld verwendet werden darf, sondern stellt auch fest, dass die Schuldenbremse hier nicht greift. Darauf pochen vor allem die Liberaldemokraten, um die Finanzierung besser abzusichern.
Was passiert, wenn der Energiepreisbremsfonds „Doppelwumms“ betroffen ist?
Ähnlich der Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Klima- und Transformationsfonds stellt der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Wesentlichen Reservekredite zur Verfügung. Um die hohen Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme abzumildern, hat der Bund im Jahr 2022 Kredite in Höhe von insgesamt 200 Milliarden Euro bewilligt. Dies war ihm möglich, weil die Schuldenbremse in diesem Jahr aufgrund der Corona-Notlage und des Krieges in der Ukraine ausgesetzt wurde. Das Geld soll nicht nur im Jahr 2022, sondern auch in den Jahren 2023 und 2024 verwendet werden. Wirtschaftsminister Habeck befürchtet daher, dass auch das WSF ins Wanken gerät.
Dies könnte ein viel größeres Problem sein als das Klima-Milliarden-Dollar-Problem, da nach Angaben des Wirtschaftsministeriums allein in diesem Jahr 67 Milliarden Euro an WSF-Krediten zurückgezahlt wurden. Nach dem Plan des Finanzministeriums sollten etwa 103 Milliarden US-Dollar auf das kommende Jahr übertragen werden.
Benötigt der Kunde Unterstützung bei der Rückzahlung?
Es ist unwahrscheinlich, dass die Hilfen in diesem Jahr zurückgezahlt werden müssen. Denn die Bundesregierung und der Bundestag haben beschlossen, die Energiepreise zu deckeln – ihre Frage ist, wie das finanziert werden soll. Allerdings ist es denkbar, dass die Bundesregierung die Preisbremse für Strom und Gas nun vorzeitig aufhebt. Eigentlich sollten sie aus Sicherheitsgründen noch im Frühjahr 2024 gelten. Obwohl der aktuelle Preis nicht so hoch ist. Sollten die Energiepreise im Winter erneut steigen, wird das Land diesen Anstieg nicht mehr bremsen können. „Dann werden unsere Gas- und Strompreise sowie die Fernwärmepreise steigen“, warnte Habeck.
Wird es bei der Anhörung am Dienstag eine klare Antwort geben?
Die Stellungnahme des Experten wurde am Montag veröffentlicht. Die meisten von ihnen halten die Auswirkungen auf das Sondervermögen Energiepreisbremse für denkbar, über die Folgen sind sie sich jedoch im Unklaren.
Experten diskutieren, was mit dem Haushalt 2024 geschehen soll. Der Ökonom Jens Südekum glaubt nicht, dass der Kernhaushalt betroffen sein wird. Er schlug vor, dass der Bundestag den Haushalt normal verabschieden sollte, auch weil nicht alle offenen Fragen zum Urteil bis zum Jahresende geklärt sein werden. Möglicherweise wird es nächstes Jahr einen Nachtragshaushalt geben.
Hanno Kube, Steuerjurist an der Universität Heidelberg, rät hingegen dringend davon ab. „Der aktuelle Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein“, warnte er. Der Bundesrechnungshof hält nicht nur den kommenden Haushalt, sondern auch den diesjährigen Haushalt für „aus verfassungsrechtlicher Sicht äußerst problematisch“, da die Mittel für die Energiepreisbremse bereits ausgegeben seien.
Gilt das Urteil nur für Sondervermögen des Bundes?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Urteil auch für die Staatshaushalte gilt. In einigen Bundesländern gibt es auch spezielle Fonds zur Schuldenfinanzierung, deren Funktionsweise denen des Bundes ähnelt. Allerdings sind auch hier die Folgen ungewiss.
Quelle: www.dpa.com