Europäischer Gerichtshof: Regierung kann Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Kopftuchverbote in der öffentlichen Verwaltung unter bestimmten Umständen zulässig sein. Richter am höchsten Gerichtshof Europas in Luxemburg sagten, ein Verbot religiöser Symbole stelle keine Diskriminierung dar, solange es allgemein und unterschiedslos für alle Verwaltungsmitarbeiter gelte und auf das unbedingt Notwendige beschränkt sei.
Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Einem Büroleiter in der Stadt Anse ist es nicht gestattet, bei der Arbeit einen islamischen Hijab zu tragen. Die Gemeinde änderte ihre Arbeitsordnung und führte strikte Neutralität ein: Allen Mitarbeitern war es daher verboten, offensichtliche Zeichen weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen zu tragen, auch denen, die wie die Kläger keinen Kontakt zur Öffentlichkeit hatten. Sie glaubte, ihre Religionsfreiheit sei verletzt worden und verklagte die Behörden.
Ein Richter hat nun entschieden, dass solch strenge Regeln legal sein können, um ein völlig neutrales Umfeld zu schaffen. Die EU-Länder haben daher Spielraum bei der Gestaltung der Neutralität öffentlicher Dienstleistungen. Allerdings müssen diese Maßnahmen auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Ob dies der Fall ist, müssen nationale Gerichte entscheiden.
Der Europäische Gerichtshof hat in den letzten Jahren wiederholt entschieden, dass Unternehmen religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten können.
Quelle: www.dpa.com