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EuGH: Das Pfand muss nicht im Flaschenpreis enthalten sein

Pfand
Eine Pfandflasche.

Pfand für Flaschen oder Gläser muss laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) nicht im Gesamtpreis enthalten sein. Der luxemburgische Generalstaatsanwalt Nicholas Emiliou stellte in seinem Gutachten vom Donnerstag fest, dass Lebensmittelhändler mit dem Preis eines Produkts werben und ein Pfand separat kennzeichnen können. Ein Urteil ist wahrscheinlich in einigen Monaten. EuGH-Richter folgen häufig (aber nicht immer) Sachverständigengutachten.

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Um die Frage grundsätzlich zu klären, klagte der Soziale Wettbewerbsverband gegen eine Warenhauskette in Kiel. Dieser druckte in einem Werbeprospekt die Preise von Getränken und Joghurt im Glas ohne Pfand mit dem Zusatz „zzgl. … Pfand in Euro“. Der Verband hält dies für nicht akzeptabel. Die meisten Händler handhaben es wie die Kieler.

Der Generalstaatsanwalt ist den Argumenten des Lebensmittelhändlers weitgehend gefolgt. Die Kaution wird dem Käufer zurückerstattet, ist also im Gegensatz zu Steuern nicht Teil des endgültigen Kaufpreises. Wenn das Pfand bereits im Preis enthalten ist, können Verbraucher falsche Produktvergleiche anstellen, da für einige Produkte ein Pfand erforderlich ist, für andere nicht. Je nach Verpackungstyp variieren die Margen, was Vergleiche erschwert.

Darüber hinaus soll das Pfandsystem den Kauf von Produkten fördern, die Behälter recyceln. Allerdings, so Emiliou, könnte dieser Umweltfaktor bei den Gesamtpreisen allmählich ins Rampenlicht der Käufer rücken.

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