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EU-Vereinbarung zu neuen energetischen Anforderungen an Gebäude – keine Sanierungspflichten

Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energieanforderungen im Gebäudebereich geeinigt. Am Donnerstagabend einigten sich Vertreter beider Behörden auf Reformen der sogenannten Baurichtlinien. Hausbesitzer sollten daher nicht zur Sanierung verpflichtet...

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EU-Vereinbarung zu neuen energetischen Anforderungen an Gebäude – keine Sanierungspflichten

Nach Angaben des EU-Parlaments soll in der Vereinbarung festgelegt werden, dass ab 2030 alle Neubauten klimaneutral sein sollen, für öffentliche Gebäude gilt dies ab 2028. Bis 2050 soll zudem der gesamte Gebäudekomplex klimaneutral sein.

Die Vorschläge der Kommission sorgten in Deutschland für große Aufregung. Es sieht eine verpflichtende Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude vor. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz schon lange unterstützt, ihn aber im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz aufgegeben.

Die Vereinbarung sieht derzeit lediglich allgemeine Anforderungen vor, um den durchschnittlichen Energieverbrauch in der Gebäudewirtschaft bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 22 % zu senken. Während der Schwerpunkt auf den bisher am schlechtesten renovierten Gebäuden liegen sollte, liegt die Erreichung dieses Ziels in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.

Nur bei Nichtwohngebäuden müssen die 16 % der am schlechtesten sanierten Gebäude bis 2033 noch saniert werden. Es besteht auch die Verpflichtung, Solaranlagen zu installieren, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bis 2040 sollen auch Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen ersetzt werden. Ab 2025 gibt es keine finanzielle Unterstützung mehr für den Einbau einer Gas- oder Ölheizung. Wird ein Gaskessel jedoch mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe betrieben, können finanzielle Anreize bestehen, eine Hybridlösung zu installieren.

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Quelle: www.stern.de

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