zum Inhalt

Es ist legal, die Pressekontakte von Last Generation abzuhören

Als Reporter im Jahr 2022 die „letzte Generation“ nannten, hörten bayerische Ermittler zu. Nach Beschwerden und einer erneuten Prüfung kam das Landgericht München nun zu dem Schluss, dass alles in Ordnung sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Mitglieder der „Last Generation“ wegen....aussiedlerbote.de
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Mitglieder der „Last Generation“ wegen angeblicher Gründung einer kriminellen Vereinigung..aussiedlerbote.de

Das Landgericht München hat mehrere Klagen von Journalisten gegen die Telefonüberwachung von Pressekontakten der „letzten Generation“ abgewiesen. Das Münchner Gericht erklärte, dass unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Vorgehen der Klimaaktivisten diesen Eingriff in die Pressefreiheit rechtfertige.

Bei der Abhöraktion handelte es sich um einen „intensiven, aber kurzen Eingriff“ im Rahmen der Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Vor rund fünf Monaten wurde bekannt, dass das Bayerische Landeskriminalamt im Herbst 2022 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft München mehrere Telefonleitungen angezapft hatte, darunter auch Pressegespräche der Organisation. Die Abhörung erfolgte mit richterlicher Genehmigung des Landgerichts München, das seine Entscheidung nun nach weiterer Prüfung bestätigt hat. Die Maßnahme stieß auf heftige Kritik.

Kritik bleibt bestehen: Beschwerde angekündigt

Die Free Rights Group (GFF) und Reporter ohne Grenzen, die sich über Telefonüberwachung beschwert hatten, kündigten an, gegen die Entscheidung beim 1. Landgericht München Beschwerde einzulegen. Beide Organisationen sind der Ansicht, dass die Resolutionen das Grundrecht auf Pressefreiheit verletzen. Dies wurde in der ursprünglichen Telefonüberwachungsanordnung des Bezirksgerichts nicht einmal ausdrücklich erwähnt, einschließlich der Begründung dafür.

Strafverfolgungsbehörden müssen beim Abhören von Telefonleitungen sorgfältig abwägen, insbesondere wenn Berufsgeheimnisträger wie Journalisten betroffen sind. Grundsätzlich muss der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen. Bei dem Fall der letzten Generation handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München wegen der angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die GFF erklärte in einer Stellungnahme, dass das Gericht die journalistische Notwendigkeit der Vertraulichkeit der Kommunikation nicht ausreichend berücksichtigt habe. Von der Telefonüberwachung waren Journalisten von Sendern wie dem Berlin-Brandenburgischen Rundfunk (rbb) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) betroffen.

Das Landgericht erklärte, der Inhalt von Gesprächen mit Pressevertretern sei nicht Gegenstand der Abhörmaßnahmen gewesen. Sie wurden als nicht ermittlungsrelevant eingestuft. Die Überwachung diente daher dazu, „die internen Prozesse der Organisation zu identifizieren“ und zielte darauf ab, Einblick in die Zusammenhänge zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Organisation und der Kriminalität zu gewinnen.

Deshalb untersuchen wir

Seit mehreren Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung. Insbesondere nicht registriertes Straßenblockadeverhalten von Aktivisten hat häufig zu Strafverfahren geführt. In diesem Zusammenhang wurde eine Telefonüberwachung angeordnet, die den Ermittlern zufolge jedoch Ende April eingestellt wurde.

Ende Mai durchsuchten Ermittler landesweit mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe. Daran gab es teilweise heftige Kritik. Das 1. Landgericht München entschied jedoch vor einigen Tagen, dass die Durchsuchung rechtmäßig sei.

Quelle: www.dpa.com

Kommentare

Aktuelles