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Erwartetes Urteil im Fall des angeklagten Amokläufers

Eine weibliche Verdächtige wird beschuldigt, ein riesiges Waffenarsenal angehäuft zu haben. Es gibt widersprüchliche Theorien darüber, ob sie aus Rache einen Gewaltausbruch begehen wollte oder ob es sich lediglich um einen gewalttätigen Tagtraum handelte. Das Gericht wird letztlich die Wahrheit...

Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia.

Langes Gericht Stuttgart - Erwartetes Urteil im Fall des angeklagten Amokläufers

In einem Gerichtsprozess wegen vermuteter Brandstiftungen und Mordplänen gegen zwei öffentliche Gebäude in Fellbach und Waiblingen wird am Mittwoch (9:00 Uhr) vom Landgericht Stuttgart ein Urteil verkündet. Ein Angeklagter wird beschuldigt, in seinem Haus Bomben, Feuerwaffen, Schwarzpulver, Harpunen, Macheten und Messer mit der Absicht zu besitzen, in den Fellbacher Rathaus und den Waiblinger Justizvollzugsanstalt einzudringen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war ihre Motivation, Menschen zu töten, die Gebäude in Brand zu setzen und anschließend ihr Leben aufgrund von Schamgefühlen zu beenden. Es bleibt jedoch unklar, ob sie schuldig gesprochen werden kann.

Der Angeklagte wird mit der Vorbereitung einer schweren staatsträchtigen Gewalttat angeklagt. Er hat sich darauf verteidigt, dass er in seinem Tagebuch seine gewalttätigen Gedanken aufgezeichnet hat, um seine inneren Wut zu mildern. Er habe die Waffen erworben, um diese Gedanken visuell zu veranschaulichen. Es ging um die Bilder in seinem Kopf, so sagte er. Das Arsenal war auch eine Freizeitbeschäftigung für ihn. Das angeblich geplante Angriffsmuster wurde im Vorjahr bei einer Durchsuchung entdeckt.

Es ist möglich, dass das Gericht die Angeklagte als rechtsunfähig feststellen wird und sie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird. Sie wurde mehrfach psychologisch behandelt und berichtete selbst, dass sie mit Depressionen zu kämpfen hat. Es ist jedoch unklar, ob dies eine Entfremdung von Recht und Unrecht bedeutet.

Das Ende des Prozesses wird hinter verschlossenen Türen durchgeführt. Die Abschlussrede der Verteidigung und des Anklagers wird ebenfalls am Morgen ohne die Öffentlichkeit stattfinden. Die Strafe für die Vorbereitung einer bedeutenden staatsträchtigen Straftat reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.

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