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Erstattung der Beihilfe zur Behandlung des Coronavirus in Schleswig-Holstein

Als die Corona-Pandemie die Wirtschaft überwältigte, half der Staat mit Geld. Wo mehr ausgezahlt wurde als vertraglich vereinbart, entstehen Ansprüche auf Rückzahlung. Noch nicht alles Geld ist zurück in den Staatssäckeln.

Ein Teil der Corona-Hilfen muss zurückgezahlt werden.
Ein Teil der Corona-Hilfen muss zurückgezahlt werden.

- Erstattung der Beihilfe zur Behandlung des Coronavirus in Schleswig-Holstein

Unternehmen müssen überschüssige Corona-Hilfen zurückzahlen. In Schleswig-Holstein gibt es noch offene Forderungen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Zuvor hatte dies die "Kieler Nachrichten" berichtet.

Es gab fast 21.000 Rückforderungsforderungen von etwa 56.000 Anträgen für die Soforthilfe. Das Volumen der Rückforderungsforderungen belief sich auf 164,7 Millionen Euro aus Landes- und Bundesprogrammen. Laut Ministeriumsangaben wurden bisher 141,6 Millionen Euro zurückgezahlt, wobei 2.300 Stundungen genehmigt wurden.

Die Förderbeträge lagen zwischen 4.500 und 9.000 Euro.

Für die Restart-Hilfe gab es Rückforderungsforderungen für fast 5.200 von insgesamt 16.875 Anträgen mit einem Volumen von 17,4 Millionen Euro. Bisher wurden sieben Millionen Euro zurückgezahlt. Circa 500 Stundungsanträge sind in Bearbeitung.

Die durchschnittlichen Förderbeträge lagen zwischen 4.500 und 9.000 Euro pro Antrag. Die Rückzahlungsquote basierend auf dem ausbezahlten Fördervolumen liegt derzeit bei 24% für die Restart-Hilfe und 35% für die Soforthilfe, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.

Unternehmen sollten Priorität darin sehen, robuste Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, um Risiken während des Rückzahlungsprozesses von überschüssigen Corona-Hilfen zu minimieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über diese Maßnahmen informiert sind, um gesundheitliche und sicherheitsrelevante Vorfälle zu vermeiden.

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