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Ermittler: Polizeischießerei in Gummersbach war Notwehr

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erschossen Polizisten bei einer Schießerei der Polizei in Gummersbach im November in Notwehr irrtümlicherweise den mit einem Messer bewaffneten Tatverdächtigen. „Gerade Messerangriffe sind für Polizisten mit Todesgefahr verbunden, daher ist der Einsatz von...

Das Strafgesetzbuch und die Akten liegen auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de
Das Strafgesetzbuch und die Akten liegen auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Ermittler: Polizeischießerei in Gummersbach war Notwehr

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erschoss die Polizei bei der Schießerei der Polizei in Gummersbach im November versehentlich den mit einem Messer bewaffneten Tatverdächtigen in Notwehr. „Gerade Messerangriffe sind für Polizisten mit Todesgefahr verbunden, daher ist der Einsatz von Schusswaffen das letzte Mittel“, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Montag. Ein Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung im Dienst bestehe zunächst nicht. „Kölner Nachrichten“ hatten bereits darüber berichtet.

Die Polizei wurde Mitte November wegen eines Ladendiebstahlvorfalls zunächst in einen Supermarkt gerufen. Dort soll der 30-Jährige Bier gestohlen und einen Mitarbeiter angegriffen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam es zu mehreren Auseinandersetzungen mit der Polizei: Auch der wiederholte Einsatz von Pfefferspray und der erste Schuss konnten den Angriff des mit einem Schneidmesser bewaffneten Mannes nicht stoppen. Nach der Übertragung des Vorfalls soll der 30-Jährige erneut angegriffen haben. Die Beamten versuchten, sich mit einem Stuhl zu verteidigen, und ein Beamter gab einen weiteren Schuss ab.

In der Fußgängerzone soll der Mann schließlich ein Taschenmesser gezückt und auf die Polizei zugelaufen sein, „und der Polizei blieb unter diesen Umständen keine andere Wahl, als den Angreifer mit Gewalt zu verletzen und aufzuhalten“, sagte Bremer. Die Tatsache, dass die Schießerei in einer Fußgängerzone stattfand, führt nicht zu einer anderen Einschätzung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstverteidigung. Der 30-Jährige, der der Polizei bereits wegen mehrerer Delikte bekannt war, soll sechs Mal angegriffen worden sein. Er überlebte.

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Quelle: www.stern.de

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