- Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Staatsangehörigkeit
Das Oberverwaltungsgericht in Bremen wird heute (um 11 Uhr) bekanntgeben, ob die Wahl der Bürgerversammlung wiederholt werden muss. Bei der Wahl im Mai 2023 war die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte die stärkste Kraft. Mehrere AfD-Mitglieder hatten die Wahl der Bürgerversammlung angefochten, da ihrer Partei die Teilnahme nicht gestattet war.
Die AfD war zu diesem Zeitpunkt so gespalten, dass zwei Landesvorsitzende Vorschläge mit Kandidaten einreichten. Allerdings ist nur eine Liste pro Partei erlaubt.
Als letzte Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht nun mit verschiedenen Beschwerden, getrennt für die Wahlkreise von Bremen und Bremerhaven. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind nicht anfechtbar.
Trotz ihrer internen Meinungsverschiedenheiten reichten zwei Landesvorsitzende der AfD konkurrierende Vorschläge für Kandidaten bei der Wahl der Bürgerversammlung ein. Bedauerlicherweise war aufgrund der Wahlvorschriften nur eine Liste für die AfD in Bremen und Bremerhaven erlaubt, was zu ihrer Ausschließung von der Wahl führte.