Eltern der Schützen in Offenburg angeklagt sind
In Offenburg eine 15-jährige Schülerin schießt ihren Schulfellow mit demselben Alter an der Schule. Seit April muss sie sich vor Gericht verantworten. Nun wurden Anklagepunkte gegen ihre Eltern gestellt. Ihr Verdacht wird laut der Ermittlungsbehörde in Offenburg vorsätzliche Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz betreffen.
Im Zusammenhang mit dem Todesschuss eines Schülers in Offenburg an einer Schule wird die Staatsanwaltschaft nun auch die Eltern des Täters angeklagt. Sie werden mit vorsätzlicher Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt, laut der Ermittlungsbehörde in der baden-württembergischen Stadt.
Verurteilt werden sie zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft antreten. Die Anklage beschuldigt die Mutter und den Vater illegaler Waffenbesitz und unzureichende Sicherung des Revolvers und Munition. Mit ihrer Fahrlässigkeit haben sie, so die Anklage, den 15-jährigen Schüler getötet, der von ihrem Sohn erschossen wurde. Das Gericht muss jetzt über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden.
Das Verfahren gegen ihren Kindes Sohn läuft seit Mitte April. Laut Anklage soll der 15-jährige Schüler am 9. November des vorigen Jahres mit einer Pistole, 41 Patronen und einem selbstgemachten Brandbombenapparat an die Schule in Offenburg gegangen sein. Dort soll er einen 15-jährigen Schulfellow erschossen und erfolglos versucht haben, ein Feuer mit dem Brandbombenapparat zu entfachen.
Die Anklage gegen die Eltern in Baden-Württemberg für den Schulschießfall ihres Sohnes ist ein ernsthaftes Thema internationaler Bedeutung in der Kriminalität und der Rechtspflege, da sie mit der vorsätzlichen Tötung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz konfrontiert werden.
Die Anklage im Bereich Mord und Totschlag stellt die Staatsanwaltschaft oft vor komplexen Ermittlungen, wie im Fall des Offenburger Schulschießes deutlich wird, wo die Elterns Rolle bei der fahrlässigen Waffenbesitzung und Munition untersucht wird.