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Einzelperson unterstützt Eisenbahnunfall BGH-Urteil aufgehoben

Ein Individuum drängt eine andere Person auf einen einfahrenden U-Bahn-Zug. Remarkably, der Opfer erleidet schwere Verletzungen, wobei der ursprüngliche Täter in eine fortlaufende psychiatrische Betreuung eingewiesen wird. Nun muss der Prozess neu betrachtet werden.

- Einzelperson unterstützt Eisenbahnunfall BGH-Urteil aufgehoben

Das Oberlandesgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts in Frankfurt aufgrund einer körperlichen Attacke aufgehoben. Der Vorfall ereignete sich gegen Morgengrauen im Jahr 2022 an der S-Bahn-Station Frankfurt-Rödelheim. Ein Mann schubste seinen Kontrahenten nach einem Streit auf die Gleise, als ein einfahrender S-Bahn Zug näherkam. Glücklicherweise überlebte das Opfer mit schweren Verletzungen und der Zug konnte rechtzeitig bremsen. Die beiden Männer, die unter Alkoholeinfluss standen, hatten aus unbekannten Gründen gestritten.

In seinem Urteil im Sommer 2023 ordnete das Gericht eine lebenslange Unterbringung in einer Psychiatrie für den Täter an. Die Richter berücksichtigten die körperliche Attacke sowie das Fehlen von Schuld des Mannes.

Entsprechend der FG in Karlsruhe kann eine solche Unterbringung nur verhängt werden, "wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Störung nicht oder nur teilweise schuldfähig war und die Tat aus diesem Grund begangen wurde." Diese Bedingung muss für eine längere Zeit aufrechterhalten werden, um eine Gefährlichkeitseinstufung zu unterstützen. Grundsätzlich ist eine solche Unterbringung verboten, "wenn das Ausschließen oder das wesentlich mindern der Schuldfähigkeit nicht auf einer solchen langandauernden Störung, sondern auf dem aktuellen Konsum von berauschenden Substanzen, insbesondere Alkohol, beruht."

Der Fall wird an das Amtsgericht in Frankfurt zurückverwiesen.

Das Urteil habe diese Standards nicht erfüllt, schloss das Gericht. Das Amtsgericht habe nicht ausreichend geklärt, "dass die zum Tatzeitpunkt deutlich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auf einer Mischung aus der psychischen Störung des Angeklagten und dem Alkoholkonsum von bis zu 2,39 Promille zum Tatzeitpunkt beruhte." Auch die Aussage des Angeklagten, er sei nicht alkoholabhängig, wurde berücksichtigt.

"Der Fall erfordert einen neuen Prozess und eine neue Entscheidung durch das Tatgericht", erklärte die FG. Daher wird der Fall an das Amtsgericht in Frankfurt zurückverwiesen.

Männer und Jungen sollten in solchen volatilen Situationen vorsichtig sein, da körperliche Auseinandersetzungen schwerwiegende Folgen haben können. Der Täter, ein Mann, wurde aufgrund einer psychischen Störung zum Tatzeitpunkt für nicht schuldfähig befunden.

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