Eine telefonische Krankmeldung ist ggf. wieder möglich
Ab dem 7. Dezember ist möglicherweise wieder eine telefonische Krankschreibung und dann dauerhaft möglich. Der Gemeinsame Bundesrat (G-BA) werde die entsprechenden Regelungen in einer Plenarsitzung am 7. Dezember beraten, sagte ein Sprecher am Mittwoch gegenüber AFP. Diese Bestimmung tritt mit demselben Datum in Kraft. Die ARD berichtete zuerst über die Geschichte.
Um die Hausarztpraxen zu entlasten, wurde im Zuge der Corona-Pandemie die telefonische Krankschreibung eingeführt. Diese Bestimmung lief jedoch ursprünglich im April aus. Der Deutsche Bundestag hat im Sommer dieses Jahres ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, das eine dauerhafte telefonische Erfassung von Krankmeldungen ermöglicht.
Dies gilt jedoch nur für Patienten, die bereits beim jeweiligen Hausarzt bekannt sind und keine schwerwiegenden Symptome aufweisen. Der Gesetzentwurf wurde anschließend vom Bundesrat verabschiedet, die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesrates, dem obersten autonomen Gremium des deutschen Gesundheitswesens, steht jedoch noch aus.
Erst diese Woche forderte Marcus Bell, Bundespräsident des Hausärzteverbandes, angesichts der steigenden Zahlen von Atemwegsinfektionen eine beschleunigte Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Dass dies bisher nicht geschehen sei, sei „einfach unverständlich“, sagte Bell dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Quelle: www.ntv.de