Ein angeklagter Arzt in der Anästhesie erkennt Hygienefehler an
Ein medizinischer Fachmann, genauer gesagt ein Anästhesiologe, steht in Frankfurt am Main vor Gericht. Berichte deuten darauf hin, dass mehrere Personen, darunter ein vierjähriges Mädchen, durch seine Handlungen zu Schaden gekommen sind. Vor Gericht gab der Mediziner zu, Hygienemängel gemacht zu haben, bestritt jedoch die Vorwürfe des Staatsanwalts.
Zwei Jahre nach dem Tod eines Mädchens in einer Zahnklinik im Hochtaunuskreis gab der beteiligte Anästhesiologe seine Fehler zu. In einer Erklärung, die während der ersten Verhandlung am Frankfurter Regionalgericht verlesen wurde, erklärte der 67-Jährige durch seinen Rechtsbeistand, dass diese Fehler unabsichtlich gemacht wurden.
Allerdings wurden die Vorwürfe des Staatsanwalts zurückgewiesen: Er habe keine Einwegspritzen wiederverwendet, zu hohe Medikamentendosen verabreicht oder eine Anästhesieflasche für mehrere Patienten aus finanziellen Gründen verwendet.
Zweifelhafte Handlungen des Anästhesiologens
Laut den Vorwürfen infizierten sich Kinder, die in der Zahnklinik behandelt wurden, durch eine verunreinigte Anästhesie mit Blutinfektionen. Der Angeklagte aus Bensheim, Hessen, wird wegen Totschlags an dem vierjährigen Mädchen und Körperverletzung an anderen Kindern angeklagt. Der Staatsanwalt wirft dem Anästhesiologen mehrere Fehler vor.
Am 28. September 2021 wurden mehrere Patienten in einer Praxis in Kronberg unter Vollnarkose für zahnärztliche Behandlungen narkotisiert. Die erste Patientin an diesem Tag war eine erwachsene Frau, gefolgt von einem neunjährigen Jungen mit großer Angst vor seiner anstehenden Wurzelbehandlung um 9 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Anästhesiologe dieselbe verunreinigte Anästhesielösung für den Jungen wie für die Frau verwendet hat. Diese verunreinigte Lösung wurde dann an die drei anderen Kinder verabreicht, die an diesem Tag behandelt wurden.
Tragische Folgen für ein Vierjähriges
Das Mädchen war das letzte Kind, das an diesem Nachmittag narkotisiert wurde. Die verunreinigte Anästhesielösung wirkte auch bei ihr und enthielt Bakterien. Sie starb zehn Stunden später, kurz nach 2 Uhr morgens in der Praxis. In diesen zehn Stunden war sie bewusstlos aufgrund der Narkose. Der Anästhesiologe versuchte, sie wiederzubeleben, aber laut der Anklage machte er dabei Fehler und die Notrufnummer wurde mindestens drei Stunden später als nötig angerufen.
Wenige Stunden nach dem Tod des Mädchens nahm der Anästhesiologe seine Arbeit in einer Zahnklinik in Bensheim wieder auf. Dort injizierte er angeblich einem fünfjährigen Kind eine verunreinigte Substanz, was zu einem hohen Fieber von 40,8°C führte. Außerdem wurden seine drei anderen jungen Patienten vom Vortag krank, wobei zwei von ihnen um ihr Leben kämpften.
Das Große Strafgericht hat sieben Verhandlungstage angesetzt und erwartet bis Ende September ein Urteil.
Der Staatsanwalt betonte die Nachlässigkeit des Anästhesiologen bei der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen, insbesondere bei der Verwendung und Entsorgung von Anästhesiematerialien. Die Handlungen des Angeklagten hätten potenziell viele Kinder in Gefahr gebracht, wie sich in den tragischen Ereignissen gezeigt hat.