Ein 15-Jähriger, der seinen Klassenkameraden in den Kopf geschossen hat.
Ein 15-jähriger Schüler hat letztes Jahr seinen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf getötet. Das Gericht hat dies als Mord eingestuft und ihn zu mehreren Jahren in einer Jugendhaftanstalt verurteilt. Während des Prozesses hat der Teenager der Familie des Opfers seine Entschuldigung ausgesprochen.
Ein 15-jähriger Schüler wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten in einer Jugendhaftanstalt verurteilt. Er hatte im September 2023 in Lohr am Main in Unterfranken einen 14-jährigen italienischen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf getötet. Das Landgericht Würzburg hat festgestellt, dass der Teenager den 14-jährigen italienischen Jungen in Lohr am Main ermordet hat, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Höchststrafe für Mord in einem Jugendstrafverfahren beträgt zehn Jahre.
Die große Jugendkammer folgte der Meinung der Staatsanwaltschaft und der Zivilklägerin, die davon ausgingen, dass der Mord mit Vorsatz begangen wurde. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Der 15-jährige Deutsche hatte den 14-jährigen italienischen Jungen auf dem Schulgelände in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg im September des vergangenen Jahres mit einem Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand zu Prozessbeginn den tödlichen Schuss, behauptete jedoch, dass es kein Vorsatz gewesen sei. In seiner abschließenden Erklärung entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und zeigte seine tiefe Reue.
Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Zivilkläger im Verfahren. Zu Prozessbeginn machten sie deutlich, dass sie insbesondere das Motiv klären und eine Entschuldigung erhalten wollten. Die beiden Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in dem kleinen Ort im Spessart. Aufgrund des Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Teenager wurde wegen des vorsätzlichen Tötens seines Mitschülers angeklagt, was später vom Gericht bestätigt wurde. Trotz der Verteidigung, die auf Totschlag plädierte, bestätigte das Gericht die Mordanklage und erkannte den Vorsatz hinter der tödlichen Tat an.