Durch die Tür eines Nachbarn erschossen: In Hamburg zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt
Nach Anhörung der Beweise kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Angeklagte im Mai mit einem Gewehr in der Absicht, ihn zu töten, durch die Wohnungstür seines Nachbarn geschossen hatte. Die Kugel durchschlug die Tür und die Kommode, bevor sie in der Wand stecken blieb. Der Nachbar befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung, wurde jedoch nicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus rechtsextremer Fremdenfeindlichkeit motiviert war. Er gab vor Gericht die Schießerei zu, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Während des Verfahrens bezeichnete er sich selbst als „ehemaligen Neonazi“, hat diese Einstellung jedoch inzwischen aufgegeben.
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Quelle: www.stern.de