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Droht Oldtimerbesitzern eine EU-Zwangsenteignung?

Berichten zufolge plant die Europäische Union, die Verschrottung älterer Autos zu erzwingen und damit das Eigentum ihrer Besitzer zu beschlagnahmen. uns Klären Sie den Inhalt des Gerüchts.

Mercedes-Oldtimer.aussiedlerbote.de
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Ratgeber: Droht Oldtimer-Besitzern die Zwangsenteignung durch die EU? - Droht Oldtimerbesitzern eine EU-Zwangsenteignung?

Vor einigen Monaten herrschte Aufruhr in der deutschen Oldtimerwelt. Es gibt Berichte, dass die Europäische Union eine Richtlinie plant, die Autofahrer dazu zwingen würde, ihre Autos zu verschrotten. Dies kommt faktisch einer Zwangsenteignung gleich. Schnell wurden die ersten YouTube-Videos gedreht und Artikel geschrieben, die vor Brüssels Regulierungswahnsinn um das geliebte historische Blech warnten.

Es gibt gute Gründe, den Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission zur „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 13. Juli 2023 genauer unter die Lupe zu nehmen. Grundsätzlich ist das Wort „Beratung“ wichtig. Der Inhalt ist also keineswegs in Stein gemeißelt, sondern wird noch im Parlament und im Rat diskutiert. Die Anliegen der Politik werden im ersten Satz formuliert: „Der European Green Deal ist die Wachstumsstrategie der EU und zielt darauf ab, bis 2050 eine klimaneutrale, saubere und zirkuläre Wirtschaft zu schaffen, das Ressourcenmanagement zu optimieren und die Umweltbelastung zu minimieren.“ Mit rund 6 Millionen Da in der EU jedes Jahr Autos das Ende ihres Lebenszyklus erreichen, ist dies eine völlig verständliche Sorge.

Die Absicht der Initiative ist daher klar. Von einer Enteignung mit gleichzeitiger Zwangsverschrottung ist keine Rede. Dies gilt insbesondere für Oldtimer. Es geht vielmehr um mehr Umweltschutz und eine bessere Ressourcennutzung. Denn in jedem Auto stecken viele wertvolle Rohstoffe. Daher sollten die vorgeschlagenen Regeln zunächst für Pkw und dann schrittweise für Busse, Lkw und Motorräder gelten. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) stellte ein EU-Sprecher klar: „Es handelt sich hierbei nicht um eine ‚EU-Anordnung zur Entsorgung historischer Fahrzeuge‘.“ Fahrzeuge von historischer Bedeutung seien ausdrücklich von dem Vorschlag ausgenommen.

Historische Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die nach EU-Vorbild vor mindestens 30 Jahren hergestellt und zugelassen wurden, in dieser Form nicht mehr produziert werden, sich im Wesentlichen im Originalzustand befinden und sich in einem guten Zustand befinden. Um jedoch die Umweltschutzbestimmungen für Altfahrzeuge zu umgehen, werden Altfahrzeuge oft repariert und ins Ausland verkauft. Wenn Sie diese befolgen, wird es Sie Geld kosten. Ein Gebrauchtwagen, der im Grunde nur Schrott ist, bringt dagegen schon ein paar Taler ein. Um dieser gefährlichen Kriminalität Einhalt zu gebieten, will die EU genau festlegen, wann ein Schrottauto nicht mehr zum Verkauf steht und fachgerecht entsorgt werden muss. In diese Kategorie fallen beispielsweise Fahrzeuge, bei denen nur noch die Karosserie übrig ist, die in ihre Einzelteile zerlegt wurden oder die verbrannt sind.

Aus dem einleitend zitierten Absatz wird auch deutlich, dass es bei den Vorschlägen in erster Linie um das Recycling wichtiger Rohstoffe geht, was angesichts der zu erwartenden Konkurrenz um diese Materialien besonders wichtig ist. Letztlich will Europa möglichst unabhängig von Rohstoffimporten aus dem Ausland sein. Um das Recycling möglichst effizient zu gestalten, sollten Hersteller diese Komponente bei der Konstruktion ihrer Autos berücksichtigen und genaue Anweisungen zum Zerlegen des Autos und zum Austausch einzelner Teile bereitstellen. Dies wird höchstwahrscheinlich auch Reparaturen und Ersatzteile erleichtern. Viele Autofahrer profitieren sogar von diesen Bestimmungen.

Die Europäische Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor: • „Circular Design“: zirkuläres Design und Produktion • „Recycled Content“: Erhöhung des Recyclinganteils in Neuwagen • „Effizientere Verarbeitung“: Verbesserung der Altwagenentsorgung • „Höheres Recycling“. Tarife“ „: Erhöhung der Recyclingquote von Altfahrzeugen in der EU und Verbesserung der Qualität exportierter Gebrauchtfahrzeuge. • „Erweiterte Herstellerverantwortung“: Geeignete Anreize entwickeln, um die Recyclingquoten von Altfahrzeugen zu erhöhen und die Qualität exportierter Gebrauchtfahrzeuge zu verbessern. Verbesserung des Abfallmanagements durch erweiterte Herstellerverantwortung • „Fit für mehr Fahrzeuge“: Ausweitung des Geltungsbereichs der Gesetzgebung auf andere Fahrzeugkategorien.

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Quelle: www.stern.de

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