- Dortmunder Flughafen unterliegt erneut dem Obersten Verwaltungsgericht
Der Flughafen Dortmund steht erneut im Fokus des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG). Die obersten Verwaltungsrichter des Landes werden am 23. August über eine Klage von Anwohnern gegen die erneute Genehmigung durch die Münsteraner Bezirksregierung zur Verlängerung der Betriebshours in die Nacht entscheiden. Die Anwohner argumentieren, dass es unzureichenden Lärmschutz gibt, wie das Gericht nun mitteilte.
Ein Streit mit langer Vorgeschichte
Eine solche Genehmigung wurde bereits 2014 erteilt. Seitdem gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Anwohnern und der benachbarten Stadt Unna vor Gericht. Erst kürzlich entschied das OVG am 26. Januar 2022, dass die Genehmigung der Aufsichtsbehörde rechtswidrig war. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter widerriefen die Genehmigung jedoch nicht, sondern forderten die Mängel in einem weiteren Verfahren zu beseitigen. Das OVG ließ 2022 keinen Berufung zu. Der Flughafen legte Berufung ein, hatte jedoch keinen Erfolg.
Laut OVG-Sprecher ist die Stadt Unna nicht mehr unter den Klägern. Von den ursprünglich fünf Anwohnern als Klägern bleiben nur noch drei für die Verhandlung am 23. August übrig.
Die ersten Nachtstunden stehen im Fokus
Jetzt geht es um die zweite Änderungsgenehmigung vom 9. Juni 2023 durch die Münsteraner Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde. Diese ermöglicht dem Flughafen die Verlängerung der Betriebshours auf die ersten Nachtstunden unter bestimmten Bedingungen. Nach der Argumentation des Flughafens ermöglicht die Stunde nach 22:00 Airlines, Anschlussflüge an große Drehkreuze zu tätigen und Flugpläne und Maschinenutzung auf europäischen Routen zu optimieren.
Der Flughafen hat derzeit genehmigte Betriebshours von 6:00 bis 22:00. Allerdings sind durchschnittlich vier Landungen pro Tag bis 23:00 in Ausnahmefällen möglich. Bei unentschuldigten Verzögerungen gilt die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23:30. Für Starts gilt die Genehmigung bis 22:30. Wird die Anzahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22:00 überschritten, muss die Genehmigung der Flugleitung der Münsteraner Bezirksregierung eingeholt werden. Die Ausnahmeregel gilt nur für Flugzeuge mit geräuscharmer Ausführung.
Die Entscheidung ist für Januar 2022 geplant.
Die Kommission hat den von dem Flughafen eingereichten Antrag auf Berücksichtigung der zweiten Änderungsgenehmigung für verlängerte Betriebshours zugelassen. Trotz des Einspruchs der Anwohner beschloss die Kommission, die für den 23. August geplante Verhandlung fortzusetzen.