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Diese sieben Steuervorteile sollten Sie im Jahr 2023 erhalten

Es ist wichtig, schnell zu handeln

Im Zweifelsfall sind entsprechende Unterlagen vorzulegen..aussiedlerbote.de
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Diese sieben Steuervorteile sollten Sie im Jahr 2023 erhalten

Teure Lebensmittel, hohe Energiekosten, erhöhte Baukosten – ein wenig Erleichterung kann nie schaden. Mit ein paar Tricks können Sie dieses Problem selbst lösen.

Weihnachten steht vor der Tür und Neujahr ist nicht mehr weit. Und damit endet bald die Möglichkeit, auch im Veranlagungszeitraum 2023 noch Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Wir verraten Ihnen sieben Möglichkeiten, Ihre Steuererklärung in diesem Jahr zu optimieren.

1. Durchbrechen Sie die Werbekostenpauschale

In diesem Jahr können Arbeitnehmer pauschal 1.230 € Werbungskosten absetzen. Zu den Werbungskosten zählen Fahrten zu einem Büro oder Unternehmen sowie Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterialien, Schulungen oder Arbeitsgeräte. Wer dieser Pauschalgrenze und allen damit verbundenen Ausgaben bereits nahe kommt, kann sich nach Angaben des Bayerischen Lohnsteuerhilfeamtes (LOHI) überlegen, ob er seinen Einkauf im Voraus planen kann.

Wenn Ihnen beispielsweise beim Kauf eines Laptops, Tablets, Computers oder Druckers höhere Betriebsausgaben entstehen, können Sie bei entsprechendem Nachweis einen über die Pauschale hinausgehenden Steuerabzug geltend machen. Wenn Sie erst 2024 kaufen und unter der Jahrespauschale bleiben, verschwindet der Vorteil.

Aber Vorsicht: Andere teure Arbeitsgeräte, die nicht als digitales Gut gelten und über viele Jahre genutzt werden, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, können nicht im Jahr der Anschaffung auf einmal verkauft werden. Übersteigen die Kosten für einen solchen Einzelgegenstand die Grenze von 952 €, müssen sie auf die übliche Nutzungsdauer verteilt werden. Dadurch verringert sich die Steuerersparnis. Darauf weist Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BVL) hin.

Bemerkenswert: Im nächsten Jahr erhöht sich diese Grenze auf 1.190 €. Wenn Sie also planen, einen Schreibtisch für 999 Euro zu kaufen, sind Sie steuerlich besser dran, wenn Sie ihn erst im Januar kaufen.

2. Angemessene Aufteilung der Freistellungsanordnung

Im Jahr 2023 können Sparer Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro steuerfrei erhalten. Für verheiratete Paare verdoppelt sich die Freigrenze auf 2.000 Euro. Darüber hinausgehende Einkünfte aus Kapitalvermögen werden pauschal mit 25 % besteuert. Hinzu kommen ein Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer.

Wer einen angemessenen Betrag des Freistellungsauftrags bei einem entsprechenden Kreditinstitut hinterlegt, bei dem die Veräußerungsgewinne anfallen, kann bei der Auszahlung den einheitlichen Zinssatz des Einlegers berücksichtigen. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag werden steuerfrei ausgezahlt.

Wichtiger Hinweis: Der Freistellungsauftrag kann auch auf verschiedene Banken aufgeteilt werden, und zwar bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.000 €. LOHI sagte, es könne sich daher lohnen, zu prüfen, welche Bank die Höhe der Einnahmen generiert habe, und die Freistellungsanordnung gegebenenfalls anzupassen.

Wenn Sie Ihr Kontingent noch nicht aufgebraucht haben, könnten Sie auch darüber nachdenken, Aktien in Ihrem Portfolio über einen kurzen Zeitraum zu verkaufen und einen Gewinn vom Preis mitzunehmen, schlägt Knoll vor. Auch wer noch am selben Tag Aktien zurückkauft, um von weiteren Kurssteigerungen zu profitieren, kann den Sparzuschuss nutzen.

3. Verlustbescheinigung beantragen

Treten Anlagegewinne und -verluste im selben Jahr auf, können diese miteinander verrechnet werden. Das spart Steuern. Dies ist jedoch nicht einfach, wenn Gewinne und Verluste bei unterschiedlichen Banken anfallen. Dann benötigen Sie eine Verlustbescheinigung. LOHI sagte, dies müsse bei der zuständigen Kreditauskunftei beantragt werden. Diese Situation dauerte bis zum 15. Dezember.

4.Doppelte Haushälterinnen erhöhen die Werbekosten

Betreiben Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz? Diese Ausgaben können Sie dann als Betriebsausgaben geltend machen. Wenn Sie jedoch nur für eine Zweitwohnung bezahlen, reicht das nicht aus. Noll sagte, die Betroffenen müssten auch einen erheblichen Beitrag zu den Heimkosten und den Lebenshaltungskosten in sogenannten Wohnzentren leisten und dies nachweisen können.

Das Finanzamt betrachtet Barzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 10 Prozent der monatlichen Gebühren als einen erheblichen Beitrag. Dazu gehören Miete, Nebenkosten sowie die Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Die Kostenzuordnung muss jedoch nicht auf monatlicher Basis erfolgen. Eine vollständige Beteiligung könnte auch durch eine einmalige finanzielle Zahlung am Jahresende sichergestellt werden – beispielsweise in Form der Übernahme der jährlichen Treibstoffversorgung.

Für Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Steuergruppe III, IV oder V ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich. Unter diesen Umständen kann eine finanzielle Beteiligung an den Verwaltungskosten des Haushalts auch ohne entsprechenden Vermutungsnachweis akzeptiert werden.

Bis zu 1.000 Euro monatlich gelten laut Nöll als Werbungskosten für eine Zweitwohnung. Darüber hinaus können die Transportkosten der Familie nach Hause und eine Pauschale für zusätzliche Mahlzeiten für die ersten drei Monate sowie etwaige Umzugskosten geltend gemacht werden.

5. Für Geschiedene: Anlage U zurückziehen

Wer Unterhalt von einem ehemaligen Ehegatten oder dauerhaft getrennt lebenden Ex-Partner erhält, muss diese Zahlungen möglicherweise versteuern. Dies geschieht immer dann, wenn der zahlende Ex-Partner den Unterhalt als Sonderausgabe in seiner Steuererklärung angibt. Dies kann er jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers und Unterschrift auf der Anlage U der Steuererklärung tun. Der Unterhaltspflichtige muss dem Unterhaltsberechtigten den finanziellen Schaden ersetzen, der ihm durch die Besteuerung des Unterhalts entsteht.

Eine einmal erteilte Einwilligung gilt als dauerhaft, sofern sie nicht widerrufen wird. Das BVL teilte mit, dass Unterhaltsberechtigte bis zum 31. Dezember Zeit haben, dies vollständig für den Veranlagungszeitraum 2023 und für künftige Veranlagungszeiträume zu tun. Wenn Sie Ihren Unterhalt nicht mehr versteuern wollen, etwa weil er Sie finanziell benachteiligt oder weil Ihr Ex-Partner in letzter Zeit keine nachteilige Entschädigung gezahlt hat, sollten Sie Maßnahmen ergreifen. Der Widerruf ist an das zuständige Finanzamt zu richten und die ehemaligen Partner davon zu benachrichtigen.

6. Verkauf von Treibhausgas-Reduktionszertifikaten

Falls Sie es noch nicht getan haben: Besitzer rein elektrischer Fahrzeuge können ihre Treibhausgas-Reduktionsgutschriften für 2023 noch für kurze Zeit verkaufen. Es gibt verschiedene solcher Angebote im Internet. Laut LOHI kann die Prämie für treibhausgasfreundliches Reisen je nach Händler bis zu 380 Euro betragen. Das Geld ist für den Einzelnen steuerfrei.

7. Überprüfen Sie umgehend Ihre Steuererklärung für 2019 Müssen Sie keine Steuererklärung abgeben? Dann könnte es sich dennoch lohnen, einen einzureichen. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler eine Rückerstattung von mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Aber es ist alles vorbei und jede Rückerstattung ist verschwendet.

Wer im Veranlagungsjahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerhonorare, Sonderabgaben oder Aufwendungen für hauswirtschaftliche Leistungen erwirtschaftet hat, muss seine Steuererklärung dennoch bis zum 31. Dezember abgeben. Dies kann zu einem schönen Weihnachtsbonus führen.

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Quelle: www.ntv.de

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