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Dies ist die Wartungsgebühr, die im Jahr 2024 gezahlt werden muss

neuer Düsseldorfer Tisch

Das Düsseldorfer Formular wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf ausgestellt..aussiedlerbote.de
Das Düsseldorfer Formular wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf ausgestellt..aussiedlerbote.de

Dies ist die Wartungsgebühr, die im Jahr 2024 gezahlt werden muss

Getrennt lebende Eltern müssen im kommenden Jahr mehr Unterhalt für ihre Kinder leisten. Daher wird die Mindestunterstützung für Minderjährige erneut erhöht. Auch für erwachsene Kinder, die getrennt leben, müssen höhere Gebühren gezahlt werden. Wie immer glich das Kindergeld die Nachfrage aus.

Ein entfremdeter Vater oder eine entfremdete Mutter muss im neuen Jahr mehr Unterhalt zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt das neue Düsseldorfer Formular, das von Familiengerichten zur Ermittlung des Unterhalts herangezogen wird. Dies wird sich zum 1. Januar ändern. Das Düsseldorfer Formular wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf ausgestellt.

Ab dem 1. Januar beträgt der Mindestunterhalt für Minderjährige vom 1. bis zum 6. Januar (erste Altersgruppe) 480 Euro, statt bisher 437 Euro für Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren (zweite Altersgruppe). in diesem Zeitraum beträgt 480 €. Der Monatsbeitrag für Personen von 13 bis zur Volljährigkeit (dritte Altersgruppe) beträgt 645 Euro, statt bisher 588 Euro sind es 551 Euro.

Diese Beträge entsprechen den Anforderungen der Einkommensgruppe 1 (bis 2100 €) der Düsseldorfer Tabelle. Erhöhungen des Mindestunterhalts führen auch zu veränderten Nachfragesätzen für die zweite bis zehnte Einkommensgruppe in der Tabelle. Wie bisher wird der Mindestunterhalt für die zweite bis fünfte Einkommensgruppe um 5 % und für die sechste bis zehnte Einkommensgruppe um 8 % erhöht.

Der notwendige Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den Eigenbedarf übrig bleibt, beträgt für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner 1.200 € (statt bisher 1.120 €) (statt bisher 1.120 €) und für berufstätige Unterhaltsschuldner 1.450 € (statt bisher 1.120 €). Nein bisher 1370 €). Bei der Berechnung des notwendigen Selbstbehalts wird ein erforderlicher Satz von 563 €, der dem Staatsbürgerschaftsfreibetrag entspricht, berücksichtigt.

Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich auch der Pflichtsatz für erwachsene Kinder. Ab 2023 beträgt der Satz 125 % des für die zweite Altersgruppe erforderlichen Satzes. Im Vergleich zum Jahr 2023 beträgt der Bedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, unverändert 930 Euro (inkl. 410 Euro Miete).

Bedarf an Kindergeldausgleich

Das Kindergeld muss die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen. In der Regel wird die Hälfte für den Unterhalt minderjähriger Kinder und der volle Betrag für volljährige Kinder verwendet.

Ab 2023 beträgt die Höhe des Kindergeldes pauschal 250 Euro pro Kind. Das Kindergeld wird gezahlt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern es auch für ihre erwachsenen Kinder erhalten. Voraussetzungen: Sie werden geschult.

Die genauen resultierenden Beträge können der Tabelle im Düsseldorfer Tabellenanhang hier entnommen werden. Hierzu zählen lediglich regelmäßige Zahlungen für den allgemeinen Lebensunterhalt. Unvorhergesehene Kosten müssen möglicherweise separat bezahlt werden.

Die Düsseldorfer Tabellen selbst haben keine Rechtskraft, dienen den Gerichten jedoch seit 1962 als Maßstab und Leitfaden für die Berechnung des Unterhalts, insbesondere des Kindesunterhalts.

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Quelle: www.ntv.de

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