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Die zweite Folge eines Mordverfahrens folgt auf einen angeblichen Heroin-Raub.

Im neuesten Prozess werden zwei Personen beschuldigt, Heroin von zwei verschiedenen Dealern gestohlen zu haben. Allerdings konnten die Entscheidungen des höheren Gerichts keine klare Absicht erkennen, Schaden oder Tod zu verursachen.

Drei Personen müssen das Amtsgericht Gieß ab Montag erneut aufsuchen.
Drei Personen müssen das Amtsgericht Gieß ab Montag erneut aufsuchen.

- Die zweite Folge eines Mordverfahrens folgt auf einen angeblichen Heroin-Raub.

Zwei Verdächtige wegen mutmaßlicher Drogenraub und Heroin-Diebstahl erneut vor dem Landgericht Gießen

Zwei Verdächtige, ein 41-Jähriger und ein 46-Jähriger, müssen sich erneut vor dem Landgericht Gießen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Februar 2022 zwei Drogenhändler überfallen zu haben, um an Heroin zu gelangen.

Der Fall gegen einen dritten Verdächtigen, der angeblich während der Straftat in einem Auto gewartet hatte, wurde abgetrennt, da er trotz Ladung nicht zum Prozess erschienen war.

Laut Anklage planten die beiden Verdächtigen, die zum Zeitpunkt der Tat angeblich Heroinabhängige aus Georgien waren, den Raub. Sie sollen die beiden Opfer gefesselt und geknebelt und sie subsequently mit Schlägen und Tritten attackiert haben.

Ein 56-Jähriger erlag noch am Tatort seinen Verletzungen, nachdem er sich mit einem Gummihammer gewehrt hatte. Der andere Mann verstarb einige Monate später aus unbekannten Gründen.

Der Anwalt des älteren Verdächtigen verlas eine Erklärung seines Mandanten. Darin behauptet der Mann, er habe am Tag des Vorfalls, dem 28. Februar 2022, Heroin beim 56-Jährigen kaufen wollen. Wegen Entzugserscheinungen fühlte er sich unwohl. Der jüngere Mann in der Wohnung ließ ihn initially nicht herein, angeblich weil der 56-Jährige schlief und keine Drogen vorhanden seien. Schließlich brach er die Tür auf. Als der 56-Jährige ihn mit einem Gummihammer attackierte, reagierte er angeblich instinktiv.

Der zweite Verdächtige befand sich ebenfalls in der Wohnung, was zu einer Rangelei führte. Als jemand an die Tür klopfte, geriet er angeblich in Panik und floh über den Balkon. Sein einziges Ziel sei gewesen, Heroin vom 56-Jährigen zu beschaffen, da er dies bereits zuvor getan habe. Er habe nicht damit gerechnet, dass die Situation eskalieren und der Mann sterben würde.

Der zweite Verdächtige behauptet, er sei erst in die Wohnung gelangt, als die Auseinandersetzung bereits begonnen hatte. Er sah einen der beiden Männer im Badezimmer liegen, während der 46-Jährige und der ältere der beiden Drogenhändler in einen körperlichen Kampf und eine verbale Auseinandersetzung verwickelt waren. Der 56-Jährige schrie laut.

Als er ein Klopfen an der Tür hörte, sah er Drogen auf dem Tisch und riet seinem Komplizen zu gehen. Sie verließen die Wohnung schließlich beide über den Balkon. Später besuchten sie die Wohnung des dritten Verdächtigen, was zu einer weiteren Auseinandersetzung führte. "Das hätte nicht passieren dürfen", sagte der 41-Jährige. "Mein Ziel war es nicht, jemanden zu verletzen oder zu töten. Es war ein Schock zu erfahren, dass jemand gestorben war."

Den Verdächtigen wird gemeinschaftliche Tötung, bewaffneter Raub mit tödlichem Ausgang und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie vorsätzliche schwerwiegende Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zudem Tötung aus Habgier vor.

In einem früheren Prozess hatte das Landgericht Gießen auf die beiden Verdächtigen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Tötung und bewaffneten Raubs mit tödlichem Ausgang verhängt. Das Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf, da die Absicht zu töten nicht ausreichend bewiesen war.

Der Prozess soll am Dienstag mit der Vernehmung von Zeugen, darunter Polizeibeamte und Hausbewohner, fortgesetzt werden.

Nach einem Berufungsverfahren wird der Fall des abwesenden dritten Verdächtigen nun vom ['Ersten Gericht'] bearbeitet, da er sich nicht zur ursprünglichen Verhandlung gestellt hat. Trotz der Vorwürfe gegen sie beteuern die beiden Hauptverdächtigen weiterhin ihre Unschuld vor dem ['Ersten Gericht'] und behaupten, dass sie nicht beabsichtigt hätten, während des Drogenincidents jemanden zu verletzen oder zu töten.

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