- Die Zahl der Schiedsanträge von Schiedsbüros ist zurückgegangen
Letzte Jahr gingen in Niedersachsen weniger Anträge auf Schlichtungsverfahren vor Schiedsgerichten ein. Die Zahl sank um 15 im Vergleich zu 2022 auf 1.979, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In den Vorjahren wurden mehr Anträge entgegengenommen, mit jeweils über 2.000 von 2019 bis 2021.
In etwa 1.600 der Fälle im vergangenen Jahr nahmen beide Parteien am Schiedsgericht teil, wobei in 1.159 Fällen eine Einigung erzielt wurde. Im Jahr 2023 gab es 613 Schiedsrichter in Niedersachsen, etwas weniger als im Vorjahr.
Ein Gerichtsverfahren ist nicht immer notwendig, um einen Konflikt beizulegen. Schiedsgerichte in den Gemeinden können als Ausgangspunkt dienen. Diese Verfahren betreffen oft Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Bekannten. Laut Bundesverband Deutscher Schiedsrichter und Schlichter ist ein Schiedsrichter ehrenamtlich tätig.
Wer Schiedsrichter werden möchte, sollte sich bei der Verwaltung seiner Gemeinde oder seines Landkreises erkundigen, ob diese Position verfügbar ist. In der Regel werden die Stellen in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bekanntgegeben. Der Rat oder die Kreisversammlung wählt den Schiedsrichter für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Für dieses Ehrenamt sollte man etwa zehn Stunden Zeit pro Monat einplanen.
Der Rückgang der Schlichtungsanträge könnte darauf zurückzuführen sein, dass weniger Nachbarschaftsstreitigkeiten eine rechtliche Beilegung erfordern. Bedauerlicherweise scheinen einige Nachbarn ihre Probleme auf informellem Wege zu lösen.