Verwaltungsgericht Düsseldorf - Die Wölfin „Gloria“ darf für eine Weile nicht erschossen werden
Der sogenannte Problemwolf „Gloria“ darf laut Gerichtsbeschluss vorerst nicht erschossen werden. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat am Donnerstag angeordnet, dass diese Regelung gelten soll, bis es über einen Eilantrag des Wolfsschutzbundes und des nordrhein-westfälischen Umweltverbandes BUND NRW entscheidet. Einstweilige Verfügungen sollen verhindern, dass vollendete Tatsachen entstehen.
Das Gericht stellte fest, dass dies zum einen dem Schutz streng geschützter Arten und zum anderen der Verhinderung schwerwiegender landwirtschaftlicher Schäden diene. Eine Entscheidung über den Notantrag selbst wird nächste Woche erwartet. Gegen diese Entscheidungen können Sie Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen.
Das Gericht führte aus, dass sich der Eilantrag und das Verfahren der beiden Kläger gegen die Allgemeinverfügung im Kreis Wesel richteten. Am Mittwoch erteilte er eine Sondergenehmigung zur Entfernung der Wolffrau, die offiziell als GW954f identifiziert wurde. Mehrfach sprang sie über hohe Zäune und tötete Tiere am Niederrhein.
Aus Sicht des nordrhein-westfälischen BUND, der mit den Gerichten den Absturz der „Gloria“ verhindern will, ist die Anordnung in der Region in vielerlei Hinsicht falsch und entbehrt jeder vollständigen Begründung. Der BUND NRW erklärte am Donnerstag, dass der Tatsache, dass weibliche Wölfe die einzigen Bruttiere in der Region seien und deren Abschuss eine Gefahr für die örtliche Bevölkerung darstelle, nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt werde.
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Quelle: www.stern.de