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Die Wahlfigur untersucht die Wahlergebnisse in den Wahlzentren Sachsens.

Ist die Vergabe der Sitze im jüngsten sächsischen Landtag eventuell fehlerhaft? Der Landeswahlausschuss möchte dies prüfen, was eventuell signifikant für die AfD sein könnte.

- Die Wahlfigur untersucht die Wahlergebnisse in den Wahlzentren Sachsens.

Der Wahlbeobachter wird das Ergebnis der Bezirksverteilung innerhalb der sächsischen Landtagswahl genau unter die Lupe nehmen. Verschiedene politische Parteien und Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de vermuten, dass der Landeswahlleiter bei der jüngsten Bezirksverteilung im Landtag einen Fehler gemacht haben könnte, wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtet. Es scheint, dass ein falscher Bezirksverteilungsprozess angewendet wurde. Ein Sprecher der Landeswahlkommission bestätigte dies gegenüber dpa.

Laut LVZ hätte die AfD bei einem alternativen Verfahren einen Sitz verloren und damit ihre Vetomacht im Landtag eingebüßt. Diese Vetomacht ermöglichte es den AfD-Parlamentariern, die Verabschiedung bestimmter Landesgesetze zu behindern, die eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder erfordern.

In Sachsen, wie in anderen Bundesländern, werden Verfassungsrichter und die Chefs der Staatsrechnungshofämter mit einer Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Daher konnten bestimmte Rollen ohne die Zustimmung der AfD nicht besetzt werden. Außerdem konnten sich die Legislativversammlungen nicht selbst auflösen.

Nach den vorläufigen Ergebnissen ist die CDU erneut die stärkste Kraft mit 31,9 Prozent der Stimmen geworden. Die AfD landete auf dem zweiten Platz mit 30,6 Prozent, während die "Sahra Wagenknecht" (BSW)-Allianz von null aus 11,8 Prozent der Stimmen gewinnen konnte und in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Regierungsbildung spielen wird. Die SPD kam auf 7,3 Prozent, während die Grünen bei 5,1 Prozent blieben. Die Linke schaffte es gerade so in den Landtag mit 4,5 Prozent, dank des Gewinns von zwei Direktmandaten in Leipzig. Eine Klausel ermöglichte es ihnen dann, aufgrund ihrer Zweitstimmenresultate in den Landtag einzuziehen, obwohl sie die 5-Prozent-Hürde nicht überschritten haben.

Der Fehler in der Bezirksverteilung, der dazu hätte führen können, dass die AfD einen Sitz und ihre Vetomacht im sächsischen Landtag verliert, hat unter verschiedenen Parteien und Wahlrechtsexperten für Kontroversen gesorgt. Wenn das alternative Bezirksverteilungsverfahren angewendet worden wäre, wie LVZ berichtet, hätte dies die AfD im Landtag stark beeinträchtigt.

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