Gericht - Die Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes endet hier nicht
Derzeit können die Liberaldemokraten das Bürgerenergiegesetz, das am Freitag verabschiedet werden soll, nicht juristisch blockieren. Am Donnerstagabend gab der Verfassungsgerichtshof NRW bekannt, dass der Eilantrag beim NRW-Verfassungsgericht abgelehnt worden sei. Warum, war zunächst unklar.
Allerdings muss noch eine weitere Entscheidung getroffen werden. Nach Angaben des Verfassungsgerichts Münster verband der Beschwerdeführer seinen Eilantrag mit einem Antrag auf Auslegung der Landesverfassung über den Umfang seiner Rechte und Pflichten als Abgeordneter.
Das Bürgerenergiegesetz soll es Anwohnern und Gemeinden ermöglichen, wirtschaftlich von neuen Windkraftanlagen in ihren Gebieten zu profitieren. Nach Angaben des Gerichts ist am Mittwochabend ein Antrag des FDP-Abgeordneten Henning Höne zum Landtagsplan eingegangen.
Nach Argumenten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sieht Höhne seine Rechte als Abgeordneter auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, weil Regierungsfraktionen zu wenig Vorankündigung einen zu weit gefassten Änderungsantrag eingebracht hätten. Er beantragte daher, das Verfahren erst in der letzten Woche des Jahres fortzusetzen.
Das Gesetz soll planmäßig am Mittwoch dieser Woche verabschiedet werden. Aus Protest gegen die zwölf Seiten kurzfristig eingereichten Änderungsanträge verschiedener Regierungsfraktionen drängten Sozialdemokraten und Liberaldemokraten auf eine dritte Lesung. Das soll am Freitag folgen.
Die Verabschiedung der Mehrheit der schwarz-grünen Regierung dürfte sicher sein. Dem Wunsch der Landesregierung folgend soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und nur für neue Windenergieanlagen gelten.
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Quelle: www.stern.de