Die telefonische Krankschreibung ist nun dauerhaft möglich
Krankmeldungen sind wieder telefonisch möglich – sofort und dauerhaft. Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss Gesundheit. Allerdings dürfen Patienten nur fünf Tage krankgeschrieben werden. Und es müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
Eine telefonische Krankmeldung ist wieder möglich – und zwar nun dauerhaft. Die Gemeinsame Bundeskommission für das Gesundheitswesen (G-BA) hat in Berlin entsprechende Regelungen beschlossen. Anders als während der Corona-Pandemie ist die telefonische Krankschreibung auf maximal fünf Tage statt auf maximal sieben Tage begrenzt.
Der Bundesrat kündigte an, dass die Verordnung sofort in Kraft treten soll. Voraussetzung ist daher, dass keine Videosprechstunden möglich sind und der Patient bereits über die Praxis seines jeweiligen Hausarztes informiert ist. Darüber hinaus dürfen bei den betroffenen Personen keine schwerwiegenden Symptome auftreten.
Der Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in einer Ausschusssitzung gegen die Sieben-Tage-Regelung ausgesprochen. Ihre Vertreter argumentierten, dass die Möglichkeiten für Ärzte, den Gesundheitszustand am Telefon zu beurteilen, erheblich eingeschränkt seien. Letztlich geht es um die Ausstellung eines Dokuments, das für den Arbeitgeber eine solide Beweiskraft haben muss.
Ärztevertreter plädierten hingegen für einheitliche Regelungen bei Fernkrankschreibungen. Sie weisen darauf hin, dass dies bereits für sieben Tage mit bestehenden Video-Krankmeldungen möglich sei.
Lauterbach freut sich über ärztliche Entlastung
Vor der Ausschusssitzung war klar, dass es eine telefonische Krankschreibung geben würde. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte den Schritt vor dem Treffen. „Das ist eine erhebliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte“, sagte er dem Handelsblatt. „Das Programm hat sich während der Pandemie bewährt, ist aber inzwischen leider ausgelaufen.“
Um die Hausarztpraxen zu entlasten, wurde im Zuge der Corona-Pandemie die telefonische Krankschreibung eingeführt. Diese Bestimmung lief jedoch ursprünglich im April aus. In diesem Sommer hat der Bundestag einen Lauterbach-Gesetzentwurf verabschiedet, der eine dauerhafte telefonische Erfassung von Krankmeldungen ermöglichen soll.
Angesichts der steigenden Fälle von Atemwegsinfektionen fordert die medizinische Fachwelt, dass der telefonische Krankenstand so bald wie möglich wieder eingeführt wird. „Gerade in der Erkältungszeit hilft es, Infektionen zu vermeiden und die Arztpraxen zu entlasten“, betonte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, in der Rheinischen Post. „Während der Coronavirus-Pandemie haben wir Patienten und Ärzten geholfen.“ mit dieser Möglichkeit sehr verantwortungsvoll umgegangen zu sein.“ Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich dies jetzt ändern wird.
Die Gemeinsame Kommission ist die zentrale autonome Behörde für das Gesundheitssystem. Neben dem GKV-Spitzenverband sind auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.
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Quelle: www.ntv.de