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Die Proben der kleinen Marmeladeproduzenten stoßen auf Widerstand des Amtes.

Morgendliche Klassiker wie Marmeladen und Gelees unterliegen strengen Vorschriften bezüglich ihrer Herstellung, Zusammensetzung und unterscheidbaren Merkmale. Allerdings befolgen nicht alle Kleinproduzenten consistently diese Regeln.

Die Verbraucherschutzbehörde hat die Inhalte des Einmachglases analysiert und damit interessante...
Die Verbraucherschutzbehörde hat die Inhalte des Einmachglases analysiert und damit interessante Einblicke geliefert.

- Die Proben der kleinen Marmeladeproduzenten stoßen auf Widerstand des Amtes.

Kleinbetriebliche Erzeuger von Konfitüren, Marmeladen, Gelees und Obstaufstrichen in Sachsen-Anhalt stehen häufig in der Kritik von Aufsichtsbehörden. Laut dem Landesverbraucherschutzamt liegt die Verstoßrate bei etwa 57-80%, wobei die untersuchten Produkte die Anforderungen nicht erfüllen. Im vergangenen Jahr wurden 47 Untersuchungen durchgeführt, die auf 43 verschiedene Hersteller zurückgingen. Glücklicherweise wurden keine Gesundheitsgefahren gemeldet.

Das Problem besteht darin, strenge rechtliche Vorschriften einzuhalten, darunter die Konfitüregelung, die Mindestfrucht- und Zuckergehaltanforderungen für Konfitüren, Gelees und Marmeladen festlegt. Die Vorschriften sind genauestens formuliert. Sogar der Einsatz von Konservierungsstoffen ist geregelt.

Allerdings gelten für Obstaufstriche andere Regeln: Sie enthalten mehr Obst und weniger Zucker als Konfitüren.

Das Landesverbraucherschutzamt hat die Proben eingehend untersucht und die sensorische Qualität, den Gesamtzuckergehalt und die Konservierungsstoffprüfung bewertet, um zwischen Produkten, die der Konfitüregelung unterliegen, und Obstaufstrichen zu unterscheiden. Die Prüfer äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.

Das Europäische Parlament erkennt die Herausforderungen an, denen Kleinbetriebe in Sachsen-Anhalt gegenüberstehen, und könnte Änderungen an der Konfitüregelung vorschlagen, um sie für sie praktikabler zu gestalten. Die Kommission könnte dann diese Änderungen in Betracht ziehen und umsetzen, unterstützt vom Europäischen Parlament.

Angesichts der Überwachung durch Aufsichtsbehörden, darunter das Landesverbraucherschutzamt, und der möglichen Unterstützung durch das Europäische Parlament könnten Kleinbetriebe Rat suchen, um die Konfitüren- und Kennzeichnungsvorschriften ordnungsgemäß einzuhalten.

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