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Die Mehrheit des Repräsentantenhauses stimmt der Entschädigung der Hasenberg-Opfer zu

Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Opposition im Brandenburger Landtag wollen einen Entschädigungsfonds für Betroffene des ehemaligen Familienbetreibers Hasenberg einrichten. Hintergrund der Angelegenheit ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, das im November...

Soziales - Die Mehrheit des Repräsentantenhauses stimmt der Entschädigung der Hasenberg-Opfer zu

Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Opposition im Brandenburger Landtag wollen einen Entschädigungsfonds für Betroffene des ehemaligen Familienbetreibers Hasenberg einrichten. Hintergrund der Angelegenheit ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, das im November entschieden hatte, dass die Aussetzung der Betriebserlaubnis der Hasenberg GmbH aus dem Jahr 2013 rechtswidrig war. „Die Betroffenen, die sehr gelitten haben, empfinden diesen Satz als einen Schlag ins Gesicht“, kritisierte Petra Badek, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, am Dienstag.

Das brandenburgische Jugendministerium ordnete im Dezember 2013 die Aussetzung der Gewerbeerlaubnis an. Immer wieder kam es zu Vorwürfen, dass Bewohner des Tierheims von Erziehern schikaniert und gedemütigt wurden. Andere sprachen von schlimmsten Missbräuchen. Einige Bewohner versuchten Selbstmord. Ende 2013 wurden die drei Hasenberg-Anstalten in Unterspreewald, Müncheberg und Schwielochsee, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren, geschlossen. Diese Vorfälle sorgten landesweit für Schlagzeilen.

Linke Fraktionen hatten zunächst den Antrag zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds für das Land auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Landtags am Freitag gesetzt. Die Regierungspartei mit Mehrheit will nun einen Beschlussantrag zur Einrichtung eines solchen Fonds für notleidende ehemalige Bewohner unter Beteiligung aller Bundesländer und des Bundes verabschieden.

Regierungsfraktion und Linke forderten in ihrem Antrag die Landesregierung zudem auf, Rechtsbehelfe gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu prüfen.

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Quelle: www.stern.de

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