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Die Liberaldemokraten wollen das Energiegesetz der Bürger mit einer Notfallanwendung verzögern

Ein Oppositionspolitiker hat beim Verfassungsgerichtshof NRW einen Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung des Bürgerenergiegesetzes gestellt, das am Freitag verabschiedet werden soll. Das Gesetz soll es Anwohnern und Gemeinden ermöglichen, finanziell von neuen Windkraftanlagen in ihren...

Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Foto.aussiedlerbote.de
Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Die Liberaldemokraten wollen das Energiegesetz der Bürger mit einer Notfallanwendung verzögern

Ein Oppositionspolitiker hat beim Verfassungsgerichtshof NRW einen Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung des Bürgerenergiegesetzes gestellt, das am Freitag verabschiedet werden soll. Das Gesetz soll es Anwohnern und Gemeinden ermöglichen, finanziell von neuen Windkraftanlagen in ihren Gebieten zu profitieren. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs sagte am Donnerstag, es sei am Mittwochabend eine entsprechende Anfrage für den Landtagskalender des FDP-Abgeordneten Henning Horn eingegangen.

Da die Regierungsfraktion aus Hearns Sicht in zu kurzer Zeit einen zu umfassenden Änderungsantrag eingereicht hatte, war er der Ansicht, dass es seine Aufgabe als Abgeordneter sei, ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, so die Argumentation des Fraktionsführers der Liberaldemokraten. Rechte verletzt. . Er beantragte, das Verfahren erst in der letzten Woche des Jahres fortzusetzen. Als erstes berichtete die Westdeutsche Zeitung.

Die Staatsversammlung hat bis Mittag Zeit, ihren Standpunkt darzulegen, bevor Verfassungsrichter über den Notantrag beraten werden. Eine Entscheidung solle bis Donnerstagabend fallen, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Gesetz soll am Mittwoch dieser Woche verabschiedet werden. Aus Protest gegen die zwölf Seiten kurzfristig eingereichten Änderungsanträge verschiedener Regierungsfraktionen drängten Sozialdemokraten und Liberaldemokraten auf eine dritte Lesung. Das soll am Freitag folgen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich von der schwarz-grünen Regierungsmehrheit angenommen.

Dem Wunsch der Landesregierung folgend soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und nur für neue Windenergieanlagen gelten. Ziel der Beteiligung ist es, die öffentliche Akzeptanz von Windenergieanlagen zu erhöhen und den Ausbau der Windenergie weiter voranzutreiben.

In einem ähnlichen Streit auf Bundesebene um das „Heizungsgesetz“ der Ampelgewerkschaft hat das Bundesverfassungsgericht das Verfahren kurz vor den Sommerferien eingestellt. Die Richter machten deutlich, dass den Abgeordneten eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss, um sich eine Meinung zum Gesetzentwurf der Regierung zu bilden.

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Quelle: www.stern.de

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