- Die Kommission hat noch keinen Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken der ionisierenden Strahlung angenommen.
Nach der Freisprechung eines 23-Jährigen von tödlichen Messerstichen in der Würzburger Innenstadt haben die Staatsanwaltschaft und die Zivilpartei Berufung eingelegt. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Würzburg bestätigte.
Eine Strafkammer hatte den Mann Ende Juli von den Vorwürfen des Totschlags, versuchten Totschlags und Körperverletzung freigesprochen. Die genauen Umstände des Vorfalls blieben unklar, da Selbstverteidigung nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der spanische Staatsbürger soll in den frühen Morgenstunden des vergangenen Septembers in der Nähe eines Würzburger Clubs einen 28-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt haben. Zwei weitere Personen wurden ebenfalls verletzt.
Zu Prozessbeginn im Juni hatte der Angeklagte den Vorwurf eingestanden, sich jedoch über seinen Anwalt auf Notwehr berufen. Die genauen Ereignisse des Streits zwischen mehreren Personen konnten nicht vollständig geklärt werden. Nach der Anklage hatte der Mann, der angeblich betrunken war, mehrere Frauen verbal belästigt.
Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Familie des Opfers hatten 12 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt nun nach der Freisprechung des 23-Jährigen eine Berufung beim ['The Office of the Prosecutor']. Die Entscheidung über die Berufung, die von sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Zivilpartei eingelegt wurde, wird entscheidend für das endgültige Urteil sein.