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Die Justizminister der Union schlagen eine Änderung des Cannabisgesetzes vor.

"Freisprüche für Cannabis-Schmuggler kritisiert": CDU- und CSU-Justizminister missbilligen die ständigen Freisprüche von Drogenhändlern durch die Gerichte und fordern die Bundesregierung auf, einzugreifen.

Getrocknete Cannabisblüten liegen auf einem Stein.
Getrocknete Cannabisblüten liegen auf einem Stein.

Rechtliche Entscheidung getroffen - Die Justizminister der Union schlagen eine Änderung des Cannabisgesetzes vor.

Mehrere deutsche Beamte fordern die Bundesregierung auf, das Cannabisgesetz zu ändern. Sie befürchten, dass Richter wegen Einschränkungen bestimmter Beweisstücke, die durch das neue Gesetz eingeführt wurden, Drogenimportvorwürfe fallen lassen. Die Justizminister von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und der Justizsenator von Berlin gehören zu den Stimmen, die sich aussprechen. Sie wollen, dass der Bundesjustizminister, Marco Buschmann, sofort auf die Sache reagiert, indem er den entsprechenden Abschnitt im Strafprozessordnungswerk ändert.

Die Länder fordern den Bundesjustizminister auf, diese Lücken schnellstmöglich durch Änderungen an der Strafprozessordnung während der nächsten Revisionen des Cannabisgesetzes zu schließen.

Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU), bemerkte, dass Drogenhändler sich an das neue Cannabisgesetz halten, um beste Gesetze zu brechen. Bayerisches Justizminister Georg Eisenreich (CSU) äußerte ebenfalls Kritik, indem er feststellte, dass wichtige Ermittlungsmittel den Behörden genommen werden, was den Tätern organisierter Drogenkriminalität zugutekommt. Dadurch wird Deutschland für Kriminelle zu einem attraktiven Ziel.

Die Deutsche Richtervereinigung teilt diese Bedenken. Ihr Bundesvorsitzender, Sven Rebehn, erklärte, dass das Cannabisgesetz große rechtliche Unsicherheit verursache. "Jetzt tauchen rechtliche Lücken auf, die von Experten während des Gesetzgebungsprozesses vorhergesehen wurden", sagte Rebehn. Die Bundesregierung sollte nicht auf Revisionen verzichten, fügte er hinzu. "Das angegebene Ziel des Cannabisgesetzes ist, organisierte Drogenkriminalität zu bekämpfen und dem Schwarzmarkt die Basis zu entziehen, nicht, die Geschäftsaktivitäten von Händlern zu erleichtern."

Die Ministerien beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Dort wurde im frühen April ein Mann freigesprochen, der beschuldigt wurde, 450 Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt zu haben. Das Gericht entschied, dass die Schlüsselbeweise - verschlüsselte Chatnachrichten aus dem Encrochat-Software - nicht mehr gemäß dem neuen Gesetz verwendet werden dürfen. Diese Entscheidung hat einen Vorbildcharakter, und mehrere andere Gerichte haben in ihren Urteilen dieselbe Einschätzung getroffen.

Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums hatte zuvor die Absicht erklärt, den Schwarzmarkt auszuschalten. Allerdings betonen sie die Notwendigkeit, angemessene und verhältnismäßige Ermittlungsmittel zu verwenden. "Invasive Ermittlungsmittel wie Telekommunikationsüberwachung und Online-Suchen sind nur für schwere oder sehr schwere Verbrechen zulässig", heißt es. Es ist unklar, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil des Landgerichts Mannheim entscheiden wird und was die Folgen für ähnliche Fälle sein werden.

Das Deutsche Bundestag soll in der Nähe diskutieren, Änderungen am Gesetz vorzunehmen, darunter die Einführung eines neuen Fahrlimits, ein Verbot des Fahrens unter Cannabis-Einfluss und zusätzliche Regelungen für die neuen Anbaugenossenschaften, um die Entstehung von großen Pflanzenfeldern zu verhindern.

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