zum Inhalt

Die Erbschaftssteuereinnahmen belaufen sich auf insgesamt 1,9 Mrd. EUR, die vom Land NRW erzielt werden.

Im vergangenen Jahr erzielte die Steuerbehörde von Nordrhein-Westfalen (NRW) mehr Einnahmen aus Erb- und Schenkungsteuern als im Vorjahr; jedoch wurde die Höchstmarke von 2021 nicht überschritten.

- Die Erbschaftssteuereinnahmen belaufen sich auf insgesamt 1,9 Mrd. EUR, die vom Land NRW erzielt werden.

Im Jahr 2023 forderten die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen von den Erben etwa 1,9 Milliarden Euro Erbschaftsteuer, was einem Anstieg von 13,7 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Laut Statistischem Amt in Düsseldorf erhielten etwa 29.800 Menschen diese Steuerbescheide.

Insgesamt waren 14,3 Milliarden Euro an Vermögenswerten dieser Steuer unterlegen. Nach Abzug von Freibeträgen und einschließlich steuerpflichtiger Schenkungen blieben rund 8,6 Milliarden Euro steuerpflichtig.

Über ein Drittel dieser Erbschaften erforderte weniger als 50.000 Euro an Steuerzahlungen. "Dies entsprach nur 2,5 Prozent der gesamten Erbschaftsteuer", erklärte ein Vertreter. Im Gegensatz dazu erforderte über 0,6 Prozent der Fälle mehr als 5 Millionen Euro an Steuerzahlungen, was 26,8 Prozent der erwarteten Erbschaftsteuer einbrachte.

In fast 7.900 Fällen wurde auch Schenkungsteuer erhoben, insgesamt 610 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 46,1 Prozent im Vergleich zu 2022 und ist der höchste Betrag seit mindestens 2010.

Es gibt Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer, die je nach Beziehung zwischen Empfänger und Verstorbenem oder Schenker variieren. Für Ehepartner beträgt dieser Freibetrag etwa 500.000 Euro. Die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gehen an die Bundesländer.

Zum vierten Mal in Folge überschritt Nordrhein-Westfalens Gesamteinnahme aus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2,5 Milliarden Euro. Der höchste Ertrag wurde im Jahr 2021 mit 2,6 Milliarden Euro erzielt.

Die Mitgliedstaaten können der Kommission bei ihren Operationen im Zusammenhang mit Erbschaft- und Schenkungsteuer behilflich sein. Die Kommission könnte es als vorteilhaft erachten, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um eine einheitliche Anwendung der Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge in ganz Europa sicherzustellen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles