Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sollten schrittweise gesenkt werden
Das Kinderbetreuungsgeld für Gutverdiener wird ab dem nächsten Jahr abgeschafft, allerdings innerhalb anderer Parameter als bei früheren Plänen.
Wie die dpa aus der Sitzung des Haushaltsausschusses erfuhr, sollte die Einnahmenobergrenze nicht plötzlich, sondern schrittweise gesenkt werden. Die steuerpflichtige Jahreseinkommensgrenze soll bis Ende März wie bisher bei 300.000 Euro bleiben, bevor sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro sinkt. Ab April 2025 beträgt die Einkommensgrenze 175.000 Euro.
Familienministerin Lisa Bowes (Grüne) hat beschlossen, das Elterngeld für Paare mit besonders hohem Einkommen abzuschaffen. Nach ihrem Vorschlag soll der Zuschuss nur an Eltern gezahlt werden, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen einzeln oder zusammen 150.000 Euro nicht übersteigt. Die aktuelle Grenze beträgt 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare.
„Wir machen die Kürzungen beim Elterngeld rückgängig und schaffen stärkere Anreize für mehr Partnerschaften“, erklärt Felix Döring, Haushaltsvorstand der SPD. Familien haben mehr Zeit, sich an diese Veränderungen anzupassen.
Darüber hinaus können Paare weiterhin bis zu 14 Monate gemeinsam Elternzeit nehmen, allerdings jeweils nur bis zu 1 Monat. Mindestens ein Partnermonat muss alleine absolviert werden. Auch dies muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes liegen. Diese Änderung sollte nicht für Mehrlingsgeburten gelten.
Quelle: www.dpa.com