Gerichtliche Entscheidung - Die Bürger können gegen auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge vorgehen.
Bewohner haben das Recht, gegen Fahrzeuge auf Gehwegen in bestimmten Situationen vorzugehen, wie es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden wurde. Dazu muss der Gebrauch des Gehwegs signifikant behindert werden. Darüber hinaus ist die Ansprüche der Bewohner beschränkt.
Nach Angaben von Henning J. Bahr, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht bei der Deutschen Presse-Agentur, haben die Bewohner in diesem Fall gewonnen. Die Stadt Bremen ist jetzt verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings muss die Stadt nicht ihre Straßen direkt unterhalten. Die Gemeinde kann bestimmte Straßen mit einem überlegten Plan priorisieren.
Das Thema "Gehwegparken", bei dem Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg ohne Erlaubnis stehen, war in Bremen längere Zeit Gegenstand der Diskussion. Obwohl in vielen Städten, einschließlich Bremen, unzulässig, werden es die Behörden meist tolerieren. Fünf Grundstückseigentümer aus Bremen haben gegen die Stadt Klage eingereicht.