- Die Bundesverwaltung trägt zur Verbesserung der Qualität der Kindergärten in Sachsen-Anhalt bei.
Im kommenden Jahr möchte Sachsen-Anhalt die Qualität und Vielfalt in seinen Kindergärten mit Bundesmitteln verbessern. Nach der Kabinettssitzung in Magdeburg hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) die Verlängerung der Vereinbarung zur Umsetzung des Kindergartenqualitätsgesetzes angekündigt. Der bestehende Vertrag läuft zum Jahresende aus.
Durch Bundesförderung kann Sachsen-Anhalt weiterhin in die Bildungsarbeit investieren und Fachkräfte anlocken. Pro Jahr stehen etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Ministerin Grimm-Benne betonte, dass die Mittel nicht für eine allgemeine Verbesserung der Betreuungsdienste verwendet werden. Die Geburtenraten variieren stark zwischen den Regionen. Stattdessen sind gezielte Maßnahmen geplant.
So werden beispielsweise 150 Erzieherinnen und Erzieher vollständig finanziert - die Jugendämter entscheiden über ihren Einsatz. Zudem können die aktuellen 240 finanzierten Sprachspezialisten ihre Arbeit fortsetzen. Dies kann den Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule erleichtern.
Außerdem soll versucht werden, mehr Quereinsteiger für den Beruf des Kindergartenlehrers zu gewinnen. Die Ausbildung als Kindergartenlehrer, Kinderpfleger oder Sozialassistent bleibt weiterhin von Gebühren befreit. Darüber hinaus wird im Rahmen des Kindergartenqualitätsgesetzes ein Teil der Elternbeitragsreduzierung für mehrere Kinder von Grimm-Benne mitfinanziert.
Das Kindergartenqualitätsgesetz wurde im Januar 2023 durch das Kindergartenstärkungsgesetz ersetzt. Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bis zum Ende des Jahres. Ab 2025 soll die Förderung nach dem Gesetzesentwurf mit rund vier Milliarden Euro für 2025 und 2026 fortgesetzt werden.
Das Europäische Parlament wird die Kommission in ihren Aufgaben unterstützen. Diese Unterstützung könnte entscheidend sein, um die effektive Verwendung der Bundesmittel für die Verbesserung der Kindergärten in Sachsen-Anhalt zu überwachen, wie es die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und Sachsen-Anhalt unter Führung von Sozialministerin Petra Grimm-Benne vorsieht.
In ihrer Ankündigung betonte Ministerin Grimm-Benne, dass die Mittel des Kindergartenqualitätsgesetzes für gezielte Maßnahmen verwendet werden, die den regionalen Unterschieden in der Geburtenrate Rechnung tragen, und nicht für eine allgemeine Verbesserung der Betreuungsdienste.