Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf unmittelbare Klimaschutzmaßnahmen
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen des Gerichtsurteils auf unmittelbare Klimaschutzmaßnahmen. Das Regierungsministerium sagte am Donnerstag, dass die Entscheidung des Gerichts „noch sehr frisch“ sei und überprüft werde. Möglicherweise muss die Bundesregierung ihre Klimapläne präzisieren und sofort Pläne für den Bau- und Verkehrssektor vorlegen. Gegen die Entscheidung kann jedoch auch Berufung eingelegt werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag einer Klage zweier Umweltverbände stattgegeben. Es verpflichtet den Bund, unverzüglich Pläne im Bau- und Verkehrsbereich vorzulegen. Beide Bereiche blieben hinter den verbindlichen CO2-Reduktionszielen des Klimaschutzgesetzes für die Jahre 2021 und 2022 zurück. Die Richter befanden, dass der im Oktober vorgeschlagene Klimaschutzergänzungsplan 2023 nicht den rechtlichen Anforderungen des aktuellen Plans entspreche.
Regierungsquellen wiesen darauf hin, dass sich der Klimaergänzungsplan noch im parlamentarischen Verfahren befinde. Hier können Sie prüfen, ob weitere Änderungen vorgenommen werden. Doch bis eine genaue Einschätzung möglich ist, lässt sich über die konkreten Auswirkungen des Urteils noch nicht viel sagen.
„Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und werden diese bewerten, sobald sie vorliegt“, sagte ein Sprecher des Bundesbauministeriums auf Anfrage. „Sobald uns das vorliegt, werden wir das weitere Vorgehen prüfen.“ Die Begründung wurde gefunden.“ Dazu „gehört selbstverständlich auch eine Prüfung der gerichtlichen Maßnahmen durch das unparteiische Gericht.“
Quelle: www.ntv.de