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Die Bundesregierung lehnt die Kritik Sachsens an dem Beihilferegelung ab

Das neue STARK-Förderprogramm wird vom sächsischen Ministerium für Regionalentwicklung teilweise kritisiert. Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Vorwürfe zurück.

- Die Bundesregierung lehnt die Kritik Sachsens an dem Beihilferegelung ab

Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Sven Giegold hat die Kritik des sächsischen Ministers für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt (CDU), an dem Bundesförderprogramm für ehemalige Kohleregionen als "unbegründet und faktisch falsch" zurückgewiesen. Der Grünen-Politiker betonte, dass das "STARK"-Programm nicht nur zur Förderung von Transformationstechnologien erweitert wurde. "Wir haben auch neue Möglichkeiten geschaffen, um Investitionen von Unternehmen in Aus- und Weiterbildung, unternehmerisches Handeln und innovative Ansätze zu unterstützen."

Schmidt hatte die überarbeiteten Förderrichtlinien "Stärkung der Transformationsdynamik und Durchbruch in Regionen und an Kraftwerksstandorten", kurz "STARK", im Prinzip am Dienstag begrüßt. Er kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung zu sehr auf Transformationstechnologien fokussiert habe und die Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht ausreichend erweitert worden sei.

"STARK" gilt auch für KMU

Giegold betonte jedoch, dass die Anpassungen eine signifikante Erweiterung der Fördermöglichkeiten darstellen und speziell dazu gedacht sind, Unternehmen in Sachsen neuen Schwung zu geben. "All dies gilt ohne Einschränkungen für KMU, die sogar das Hauptaugenmerk des gesamten Programms sind", erklärte Giegold. Außerdem seien bürokratische Hürden, die insbesondere KMU behinderten, abgebaut worden. "Die Änderungen wurden mit Sachsen entwickelt und vereinbart, und ich hätte es begrüßt, wenn der Kollege frühere Erweiterungsbedarfe früher geäußert hätte", fügte Giegold hinzu. Diese Möglichkeit bestand bereits seit Dezember.

Die Innovationen sollen die Förderung von Projekten zur Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseanlagen sowie Geräten für die CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung ermöglichen. Neu ist auch, dass bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden können. Außerdem sind nun auch Investitionen in einigen bestehenden Förderkategorien förderfähig.

Giegold erwähnte, dass die Anpassungen am "STARK"-Programm speziell darauf abzielen, Unternehmen in Sachsen neuen Schwung zu geben, und diese Möglichkeit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ohne Einschränkungen zur Verfügung steht. Die überarbeiteten Förderrichtlinien für das "STARK"-Programm bieten eine signifikante Erweiterung der Fördermöglichkeiten, die nun auch bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Projekte im Zusammenhang mit der Produktion von erneuerbaren Energietechnologien und CO2-Management abdeckt und damit verschiedenen KMU zugutekommt.

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