Die Belastung durch Bürokratie war noch nie so groß
Der durch das neue Gesetz verursachte bürokratische Aufwand erreichte im vergangenen Jahr Rekordwerte. Zu diesem Schluss kommt die Regulierungskontrollbehörde (NKR) in ihrem aktuellen Jahresbericht, der der Bundesregierung übergeben wurde. Jedes Jahr überprüft eine unabhängige Kommission den Zeit- und Kostenaufwand für neue Gesetze.
In dem jetzt eingereichten Bericht für den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 heißt es: „Bundesgesetze bedeuten im Vergleich zu den Vorjahren eine erhebliche Belastung für Unternehmen, Behörden und Bürger.“ Steigerung – 9,3 Milliarden Euro jährlich und eine einmalige Erhöhung um 23,7 Milliarden Euro. „Der größte Kostentreiber ist das Gebäudeenergiegesetz, aber dieser Gesetzentwurf hat auch große zukünftige Vorteile.“ Sabine Kuhlmann, stellvertretende Vorsitzende des NKR, kritisierte die Preisobergrenzen für Gas und Strom als „äußerst komplex“.
Ein Handeln des Bundes ist dringend erforderlich Sollte die Regierung allzu komplexe Gesetze umsetzen, warnt NKR-Vorsitzender Lutz Goebel, dass die Überlastung aufgrund von Personalmangel und Verzögerungen bei der Digitalisierung besorgniserregende Ausmaße angenommen habe. Er forderte „mehr Mut, die Kluft zu überwinden.“ „Wenn wir effizientere Strukturen hätten, wäre mehr Regulierung vielleicht weniger wichtig.“ „Außerdem besteht ein dringender Bedarf an neuen föderalistischen Reformen.“
Lutz betonte aktiv, dass das Bundeswirtschaftsministerium zumindest inzwischen erkannt habe, dass Straffungsprozesse notwendig seien, um die angestrebte „Grüne Wende“ umzusetzen Die NKR-Abgeordnete Kuhlmann meinte allerdings, es fehle an Wissen, was den Bürokratieabbau angeht, sondern eher an der praktischen Umsetzung.
Mangelnde Transparenz
Sie kritisierte das Erste Überlegungen der Bundesregierung zum Kindergrundschutz. Zumindest für die Regierung bedeuten diese keine Vereinfachungen, da nach den aktuellen Plänen „eine Vielzahl von Behörden“ an der Umsetzung beteiligt sein werden.
Lutz macht einen Mangel daran verantwortlich Transparenz beim Bundesinnenministerium, für das er verwaltungstechnisch zuständig ist Gründe für die Digitalisierung von Dienstleistungen. Aus Sicht der Regulierungskommission ist zu sagen, dass das Onlinezugangsgesetz und seine Umsetzung „im Keller verschwunden“ sind.
Quelle: www.dpa.com