- Die Behörde hat sich entschieden, mit dem Verfahren zur Verabschiedung einer neuen Verordnung zum Schutz der Umwelt zu beginnen.
Folgen des Urteils zum Thema community-gesteuerte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzungsanzeigen rund um den Bodensee: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat kürzlich entschieden, dass die Bewohner die umstrittenen Schilder aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen selbstgemachten Schildern und offiziellen Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern entfernen müssen.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sie beabsichtigen, Berufung beim nächsten Gericht, dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, einzulegen. Die Organisation steht in Solidarität mit den Klägern von der Höri-Halbinsel am Bodensee. Der VGH ist das höchste Verwaltungsgericht für Baden-Württemberg.
Gericht: Verwirrung durch selbstgemachte Schilder
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat kürzlich entschieden, dass die Bewohner die umstrittenen Schilder aufgrund des visuellen Eindrucks entfernen müssen. Die Schilder tragen Wörter wie "Freiwillig", ein parodiertes 30 km/h-Symbol und Bilder von laufenden Kindern.
In diesen Gebieten gilt wie zuvor die übliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die Entscheidungen des Freiburger Gerichts in drei konkreten Fällen sind noch nicht rechtsverbindlich.
DUH: Frage der Rechte der Bewohner
"Dieser Fall, unterstützt von der DUH, dreht sich darum, ob gefährdete Bewohner das Recht haben, Autofahrer mit 'Freiwillig 30'-Schildern zur Verlangsamung aufzufordern", erklärte Resch. Er glaubt, dass dies eine grundlegende Rechtsfrage ist, die geklärt werden muss.
Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. In Freiburg wurden die Dringlichkeitsanträge der Kläger kürzlich abgewiesen. "Bis zur Gerichtsverhandlung werden wir alles tun, um sicherzustellen, dass die jetzt angezeigten Schilder weiterhin zur langsameren Fahrweise in den gewundenen Dörfern der Höri beitragen", sagte Resch.
Geldbußen von 800 Euro gedroht
Das Landratsamt Konstanz hatte im April Anordnungen zur Entfernung der Schilder erlassen, wie das Freiburger Gericht mitteilte. Diejenigen, die die Schilder aufgestellt hatten, könnten Geldbußen von 800 Euro erhalten, wie im vergangenen Jahr angekündigt.
Im Herbst 2021 hatte die lokale Grünen-Partei eine "private Initiative für Klimaschutz, erhöhte Verkehrssicherheit und reduzierten Lärm" gestartet. Die Schilder wurden während dieser Initiative beschafft und verteilt. (Fälle: 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)
Die Kommission könnte aufgrund des laufenden Rechtsstreits möglicherweise Implementierungsakte erlassen müssen, um die Anwendung der Verordnung in Bezug auf community-gesteuerte Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder zu klären. Die Berufung der DUH beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zielt darauf ab, die Rechte der Bewohner auf Förderung einer langsameren Fahrweise in ihren Gemeinden aufrechtzuerhalten, indem sie die Klärung dieser Rechtsfrage betonen.