Der Zeitplan für die kommunale Heizungsplanung ist instabil
Alle Städte sollten bis spätestens 2028 Heizpläne vorlegen, um die Wärmewende voranzutreiben. Es gibt jedoch Fragen, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Präsident Dedy sagte, es könne zu Verzögerungen bei der Durchsetzung von Bundesgesetzen durch die Bundesstaaten kommen.
Der Deutsche Städtetag hat Zweifel daran geäußert, dass die Fahrpläne der kommunalen Heizpläne eingehalten werden. Der Grund liegt laut Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy darin, dass das Gesetz, über das am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird, noch in Landesrecht umgesetzt werden muss. „Wärmeplanungsgesetze auf Bundesebene reichen nicht aus. Nur wenn Landesgesetze vorhanden sind, können Städte Daten über bestehende Gebäude oder bestehende Wärmenetze erheben.“ Dies ist der erste Schritt jeder kommunalen Wärmeplanung.
„Leider erhalten wir Signale, dass Staaten öffentliche Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen können, auf notwendige Landesgesetze zur Wärmeplanung zu warten“, sagte Deidi. Allerdings sieht das Wärmeplanungsgesetz vor, dass Kommunen bereits Fristen für die Entwicklung von Wärmeplänen haben eng und es gibt keinen Puffer.
„Wir können nicht länger hinauszögern“, betonte Deidi. Damit die Wärmewende wirklich Fahrt aufnimmt, muss die Bundesregierung die offenen Haushaltsfragen schnell angehen. „Eine thermische Planung allein wird keine thermische Wende bewirken. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Mittel für klare Pläne.“
Heizplan ist eine Bedingung des Wärmegesetzes
In einem Antrag forderte Bayern den Bundesrat auf, einen Einigungsausschuss zum Wärmeplangesetz einzuberufen. In der Akte heißt es, dass das Gesetz den Ländern und in weiterer Folge den Kommunen erhebliche, massive Zusatzaufgaben auferlege – und dass der Bund die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen noch nicht einmal ansatzweise kompensiert oder konkrete Zusagen dazu gemacht habe.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Wärmegesetz und soll zeitgleich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026 Heizpläne entwickeln, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028.
Nur wenn die Gemeinde über ein Heizkonzept verfügt, müssen Hausbesitzer bei der Installation einer neuen Heizungsanlage darauf achten, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Ab 2024 gilt das neue Wärmegesetz zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.
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Quelle: www.ntv.de