Religiöse Einrichtung - Der ZdK erkennt das Recht auf Selbstverteidigung an.
Vor der Ausgang des katholischen Tages mit dem Thema "Die Zukunft gehört dem friedlichen Menschen" hat der Zentralausschuss der Deutschen Katholiken (ZdK) die Berechtigung zur Selbstverteidigung in Kriegszeiten unterstützt. In einer Resolution, die am Donnerstag in Erfurt auf der Vollversammlung des ZdK verabschiedet wurde, bleibt dieser Standpunkt bestehen, auch in der aktuellen Krise. Sie betonen jedoch, dass jede Form von Gewalt nur dann eingesetzt werden sollte, wenn sie mit internationalem Recht und auf anerkannten internationalen Vereinbarungen vereinbar ist. Die Anwendung von Waffengewalt sollte die letzte Option sein.
Der ZdK, der sich für katholische Laien in Deutschland kümmert und die 103. katholische Tagung organisiert, die am Donnerstagabend im thüringischen Landeshauptstadt Erfurt beginnt, dient hauptsächlich als Dachorganisation.
Weiterhin hat die Vollversammlung beschlossen, die Verantwortung der Kirche für die Kriminalisierung von queeren Identitäten in der Vergangenheit anzusprechen. Der ZdK plant, eine unabhängige Untersuchung in diese Sache einzugehen, auch in Bezug auf seine eigene Geschichte. "Nachdem es bereits 30 Jahre seit der Abschaffung des Paragraph 175 in Deutschland gibt, ist es überfällig, dass der ZdK der Entscheidung von 1994 gerecht wird", lautet die Aussage. Homosexuelle Personen wurden früher in bestimmten Fällen in Deutschland als Straftäter bezeichnet.
Das Paragraph 175 des Strafgesetzbuches wurde erst 1994 vollständig aufgehoben. Zu dieser Zeit hat der ZdK öffentlich nicht anlässlich der Abschaffung der Kriminalisierung von Homosexualität gefeiert oder gewürdigt, wie in der Erklärung heißt. Sie erkennen ihre "historische Verantwortung" gegenüber den verfolgt Menschen an.
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