Der Screenshot reicht aus, um zu beweisen, dass mit der E-Mail-Adresse des Anwalts etwas nicht stimmt
Anmeldeunfähige Nutzer des „Speziellen Elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) können anhand von Screenshots technische Störungen bei der fristgerechten Einreichung von Unterlagen nachweisen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs Bundesgerichtshof (BGH). Laut der am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung ist eine anwaltliche Garantie, dass die Übermittlung fehlgeschlagen ist, nicht unbedingt erforderlich. Das Oberlandesgericht Braunschweig sei in der Vorinstanz anderer Meinung gewesen, heißt es, und das Urteil sei dieses Mal über das Erforderliche hinausgegangen. (Hinweis. Denn der Inhalt entspricht den Angaben im beA-Unterbrechungsdokument auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
beA zielt darauf ab, eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Teilnehmern am elektronischen Rechtsverkehr zu gewährleisten. Nach Angaben des Bundesrechtsanwaltsvereins Laut Rechtsanwaltskammer hat jeder in Deutschland praktizierende Rechtsanwalt eine BeA. Ab 2018 gibt es eine passive Nutzungspflicht und ab 2022 eine aktive Nutzungspflicht. „Von da an sind alle Rechtsanwälte verpflichtet, Dokumente elektronisch an das Gericht zu übermitteln.“
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Quelle: www.dpa.com