Der Schufa-Score kann kein entscheidender Faktor für die Kreditwürdigkeit sein
Der Europäische Gerichtshof hat das angebliche Ergebnis von Shufa als inakzeptabel eingestuft. Zumindest dann, wenn Kunden von Kreditinstituten (z. B. Banken) sich für Kredite vor allem auf der Grundlage der Schufa-Werte entscheiden. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung handele.
Unternehmen dürfen nicht allein auf der Grundlage der automatisierten Bonitätsprüfung der Schufa entscheiden, ob sie einen Vertrag mit einem Kunden abschließen. Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass sogenannte Schufa-Scores als grundsätzlich verbotene „automatisierte Einzelfallentscheidung“ anzusehen sind, wenn Schufa-Kunden eine wesentliche Rolle bei der Kreditvergabe spielen (Fall : C) -634/21| ).
Banken, Telekommunikationsdienste, Vermieter oder Energieversorger erkundigen sich häufig bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Bonität einer Person. Die Schufa liefert dann eine Bewertung, einen sogenannten Bruchwert. Hiermit soll die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch die betreffenden Personen nachgewiesen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat diesen Fall vor dem Hintergrund eines deutschen Falles verhandelt. In einem Fall bat ein Mann, der einen Kredit abgelehnt hatte, Shufa, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugriff auf die Daten zu gewähren. Shufa teilte ihm seine Punktzahl und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht jedoch die konkrete Berechnungsmethode.
Automatische Datenverarbeitung deaktivieren
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Fall zur Klärung des Zusammenhangs mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Die DSGVO besagt, dass Entscheidungen, die rechtliche Auswirkungen auf Menschen haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden können. Die Richter in Luxemburg haben nun entschieden, dass die Wertung in diese Kategorie fällt und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Schufa-Kunden berücksichtigen den Score seltener als wichtigen Faktor bei der Kreditauszahlung.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das Bundesdatenschutzgesetz eine gültige, mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbare Ausnahme von dem Verbot enthält. Die Schufa begrüßt das Urteil: Es stellt klar, wie Scores im Sinne der DSGVO in Entscheidungsprozessen von Unternehmen eingesetzt werden können. „Das überwältigende Feedback unserer Kunden ist, dass Zahlungsprognosen in Form von Schufa-Scores für sie wichtig sind, aber oft nicht der einzige entscheidende Faktor für Vertragsabschlüsse sind“, teilte die Schufa nach der Urteilsverkündung mit.
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Quelle: www.ntv.de