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Der Prozess gegen den Ermordeten geht nach dem Plädoyervertrag weiter.

Ein junger Mann bekennt sich vor Gericht für eine tödliche Messerattacke. Staatsanwalt und Verteidigung fordern eine Freiheitsstrafe. Dennoch wird statt der erwarteten Verurteilung der Prozess verlängert.

Der Prozess um eine tödliche Messerattacke in Hamburg-Billstedt dauert an. (Archivfoto)
Der Prozess um eine tödliche Messerattacke in Hamburg-Billstedt dauert an. (Archivfoto)

- Der Prozess gegen den Ermordeten geht nach dem Plädoyervertrag weiter.

Nach den Schlussplädoyers im Prozess um die tödliche Messerattacke auf einen Teenager in Hamburg-Billstedt tagt das Gericht weiterhin. Die Kammer am Landgericht hatte am Mittwoch noch kein Urteil gefällt, sondern die Beweisaufnahme aufgrund weiterer Beweisanträge der Verteidigung wiedereröffnet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Bis zum Ende September sind sechs neue Verhandlungstermine anberaumt.

Geständnis zu Prozessbeginn

Der 24-jährige Angeklagte wird wegen Totschlags beschuldigt. Der Mann mit italienischer Staatsbürgerschaft gestand die tödliche Messerattacke zu Prozessbeginn. Allerdings behauptete er auch, dass sein 17-jähriges Gegenüber ein Messer hatte. Laut Anklage wollte der junge Afghan am 25. Januar dieses Jahres einen 14-jährigen Freund von einer Wohnung abholen, wurde jedoch vom Angeklagten daran gehindert, was zu einer Rangelei führte.**

Incident Recorded by a Video Camera

Der 17-Jährige verließ das Haus später mit mehreren anderen. Im Hof des Wohnblocks soll der Angeklagte den Teenager ohne Vorwarnung erstochen haben, was lebensgefährliche Verletzungen zur Folge hatte. Das Opfer versuchte zu fliehen, stolperte jedoch. Der Angeklagte soll den Teenager, der am Boden lag, getreten und erneut erstochen haben.**

The 17-year-old died a few hours later in the hospital. The entire incident was reportedly recorded by a video camera, according to the defendant's lawyer.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern Haftstrafe

Letzte Woche forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den 24-Jährigen. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von weniger als zehn Jahren. Die Verteidigung argumentierte für eine einstellige, mittlere Haftstrafe, wie die Gerichtssprecherin mitteilte.**

Die Verteidigung beantragte weitere Beweise vom Obergericht, um ihre Argumentation zu stärken, was zur Wiedereröffnung der Beweisaufnahme führte. Nach mehreren Tagen Beratung wird ein Urteil im genannten Prozess erwartet.

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