Parteien - Der Landtag plant ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro gegen Mobbing-Politiker
Das nordrhein-westfälische Parlament sollte wegen Mobbing von Politikern mit einer Geldstrafe belegt werden. Ein Sprecher des Landtags bestätigte, dass Präsident Andre Cooper entsprechende Empfehlungen an die Fraktion gerichtet habe. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa haben sich CDU, SPD, Grüne und FDP auf entsprechende Änderungen in der Geschäftsordnung des Landtags geeinigt. Bei einem ersten Verstoß wird ein Bußgeld von 1.000 € verhängt, bei weiteren Verstößen ein Bußgeld von 2.000 €. „WAZ“ hatte bereits darüber berichtet.
Der Präsident des State House, Cooper, sagte auf Nachfrage: „Einige Mitglieder des Kongresses sind absichtlich provokativ, bringen Hass und Hetze in die Debatte und schädigen das Image des State House. Für mich ist es nicht länger akzeptabel, unser Parlament herabzusetzen.“ „Wer sich über Demokratie und Repräsentation lustig macht, muss mit Konsequenzen rechnen.“
Er betonte: „Die bisherigen Verurteilungen und Ordnungsrufe werden von manchen als Trophäen empfunden. Deshalb braucht der Landtag Sanktionen, die auf den Geldbeutel abzielen und daher sehr spürbar sind.“
Bußgelder werden direkt von den Gehältern der Abgeordneten abgezogen, so dass die Politiker weniger Einkommen haben. Zu diesem Zweck sollten den Gesetzentwürfen der Abgeordneten Abrechnungsregeln hinzugefügt werden. Marcel Harfke (FDP) sagte, direkte Abzüge seien „ein Schwert, das dafür sorgt, dass Regulierung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im politischen Alltag wirksam wird“.
Für den heutigen Dienstag haben Haffke und die parlamentarischen Geschäftsführer anderer Fraktionen ein Treffen vereinbart, um über das Bußgeld und weitere Änderungen der Landtagsgeschäftsordnung zu beraten. Die übrigen Punkte mögen für Außenstehende relativ harmlos erscheinen: Fristen und parlamentarische Materialien inklusive.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll ein Bußgeld als Eskalation zwischen Anordnung und Ausschluss aus dem Plenarsaal dienen. Nach Angaben des Landtags wurden im laufenden Wahlzeitraum 47 Denunziationen und Ordnungsrufe ausgesprochen. Bei der letzten Wahl wurden in vier Jahren 113 Regulierungsmaßnahmen eingeführt. Bei der 16. Wahl davor waren es nur 23.
Der Zuwachs in den letzten Jahren ist maßgeblich auf den Einzug der AfD ins Parlament zurückzuführen. Die Reihe der Regulierungsmaßnahmen betrifft Rechtspopulisten: In der letzten Legislaturperiode waren es mehr als die Hälfte.
Matthias Kerkhoff, Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Parlament, betonte: „Wir Demokraten sind uns einig, den Parlamentsbetrieb vor einer zunehmenden Zahl von Provokationen und unparlamentarischem Verhalten, insbesondere „provokativem und unparlamentarischem Verhalten seitens der AfD“, zu schützen.“ Mittel, um „einem populistischen Politikstil entgegenzutreten, der auf ständige Provokation setzt.“
Andreas Keith, Parlamentarischer Geschäftsführer der Partei Alternative für Deutschland, sagte: „Provokationen, Verleumdungen und Beleidigungen anderer Fraktionen gegen uns sind bisher oft ungestraft geblieben.“ Es sei daher zu erwarten, dass neue Regulierungsmaßnahmen „sicherstellen, dass sie gelten.“ Für uns gelten die gleichen Standards für eine Gruppe für andere Gruppen.“
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Mehrdad Mostofizadeh sagte: „Wir haben in der Vergangenheit öffentlich unsere Unterstützung für Bußgelder zum Ausdruck gebracht, um künftig härtere Sanktionen gegen massive Verstöße gegen die Würde des Landtags in Plenar- und Ausschusssitzungen verhängen zu können.“ … Verfassungsrechtliche Institutionen dürfen nicht ungestraft missachtet werden. "
Ina Blumenthal, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, sagte: „Wer in diffamierender und beleidigender Weise gegen die Grenzen der guten Sitten im Landtag verstößt, muss sich der Konsequenzen bewusst sein.“ Das derzeitige System der mündlichen Verwarnung hat leider keine Wirkung.“ .“ Wirkung, insbesondere auf bestimmte Fraktionen. „Es hat eine größere Abschreckungswirkung. Die AfD versteht die Sprache jetzt wahrscheinlich besser, wenn es um Geld geht.“
Übrigens sollten Sie auch gegen das Bußgeld Berufung einlegen können – genau wie bei früheren Bußgeldbescheiden. Dann muss der sogenannte Ältestenrat der Staatsversammlung entscheiden. Im Bundestag, wo Bußgelder schon lange die Regel sind, will Präsident Baber Bass sie erhöhen: von 1.000 Euro auf mindestens 2.000 Euro für ein Erstvergehen. „Es ist wirklich schmerzhaft“, sagte Bass im vergangenen November gegenüber der Bild am Sonntag.
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Quelle: www.stern.de