- Der Kommissar will für die Nachbarschaftsarbeiter Erleichterungen
Nachbarhelfer, die pflegebedürftige Menschen zu Hause unterstützen oder sie zum Arzt begleiten, sollten nach Ansicht des Thüringer Ombudsmanns Kurt Herzberg keine verpflichtende Pflegefortbildung absolvieren müssen. "Das ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie", erklärte Herzberg. Er verstehe nicht, warum solche Aufgaben eine Pflegefortbildung erfordern. "Das Sozialministerium sollte die Pflicht zur Teilnahme an einer Pflegefortbildung abschaffen."
Nachbarhelfer können seit April 2023 pflegende Personen unterstützen, die oft an ihre Grenzen stoßen. Sie können zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu Arztterminen begleiten, mit ihnen spazieren gehen oder sie bei der Formulare-Ausfüllung unterstützen. Sie müssen offiziell bei den Pflegekassen registriert sein, um eine Vergütung von 125 Euro zu erhalten.
Herzberg plädiert dafür, die Übergangsvorschrift bis Mitte 2025 zu verlängern. Leider seien noch nicht genug Kurse verfügbar, kritisierte er. "Folge für die bereits aktiven Nachbarhelfer: Sie verlieren ihre Berechtigung bis Ende des Jahres, wenn sie keinen Kurs absolviert haben, und die pflegebedürftigen Menschen verlieren ihre Helfer."
Eine Sprecherin des Sozialministeriums erklärte: "Momentan wird das Kursangebot deutlich ausgeweitet und es wird auch ein eLearning-Angebot entwickelt." Zudem wollen die zuständigen Pflegekassen die Angebote zugänglicher machen. Grundsätzlich seien die Kurse gerechtfertigt, da sie den Helfern "Ausrüstung" bieten. Ob die Übergangslösung verlängert wird, zeigt eine Statusanalyse im Herbst. Das Ministerium ist dafür offen, da es wichtig ist, dass es nach dem Jahreswechsel nicht weniger Nachbarhelfer gibt.
Trotz der Bemühungen des Ministeriums, das Kursangebot auszuweiten und eine eLearning-Option zu entwickeln, argumentiert Herzberg, dass die aktuelle Pflicht für Nachbarhelfer, eine Pflegefortbildung zu absolvieren, noch ein Hindernis in der Sozialpolitik darstellt. Er schlägt vor, dass das Sozialministerium die Notwendigkeit dieser Voraussetzung überdenken sollte, da sie möglicherweise unbeabsichtigt zu einer Verringerung der Anzahl aktiver Nachbarhelfer führen könnte.