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Der Geschäftsführer erhält ein zweites Urteil wegen Säureverurteilungen, das das Verfahren abschließt.

Zwei Personen greifen einen Vorgesetzten an, übergießen ihn mit ätzender Substanz und verursachen schwere Verletzungen. Sie erhalten hohe Freiheitsstrafen. Das Urteil gegen den zweiten Täter wurde jetzt definitiv bestätigt.

Die Entscheidung hat Rechtskraft.
Die Entscheidung hat Rechtskraft.

- Der Geschäftsführer erhält ein zweites Urteil wegen Säureverurteilungen, das das Verfahren abschließt.

Nach einem Säureanschlag auf den Geschäftsmann Bernhard Günther in Haan in der Nähe von Düsseldorf wurde auch das Urteil gegen den zweiten Täter in letzter Instanz bestätigt. Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Berufung des Individuals ab, der im Februar vom Wuppertaler Landgericht zu elf Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden war. Das BGH sah keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts.

Der Mann hatte sich mit einem Komplizen zusammengetan, um den Manager im Jahr 2018 mit hochkonzentrierter Säure zu übergießen. Der Angriff erfolgte, als Günther von einem Lauf zurückkehrte. Als Finanzvorstand des Energieunternehmens Innogy erlitt Günther schwere Verletzungen und musste zeitweise um sein Augenlicht fürchten.

Der Komplize wurde im Jahr 2022 verurteilt und sein Urteil ist ebenfalls rechtskräftig. Die Hintermänner des brutalen Anschlags sind jedoch weiterhin unbekannt.

Das Urteil gegen den Komplizen wurde ebenfalls vom Oberlandesgericht bestätigt, wodurch die Individuals, die für den Säureanschlag auf Bernhard Günther verantwortlich sind, weiterhin auf freiem Fuß sind und ihre Identität nicht bekannt ist.

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