- Der Gerichtshof hat sich noch nicht zu dieser Frage entschieden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrechtsurteil als einen bedeutenden Erfolg für die Bayerische Staatsregierung und für Bayern und bezeichnete es als einen guten Tag für die CSU. Er betonte, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass das Gericht die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt habe, was er bereits vor der Verkündung, aber nach dem Leck der Inhalte in Karlsruhe geäußert habe.
Allerdings bedauerte Herrmann, dass das Gericht andere Teile des neuen Wahlrechts genehmigt hat. In Zukunft wird die Anzahl der Parlamentssitze allein anhand der Zweitstimmen eines Parteienergebnisses festgelegt, auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen haben. In diesem Fall erhalten die Sieger der Wahlkreise mit den schlechtesten Erststimmen kein Mandat.
Herrmann betonte, dass er immer noch der Meinung sei, dass ein solches System, das anschließend direkt gewählte Kandidaten als nicht gewählt erklärt, für Bürger kaum nachvollziehbar sei. "Aber wir müssen es akzeptieren", sagte er.
Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht entschied in seiner Urteilsbegründung, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Laut dieser Klausel zogen Parteien auch in den Bundestag ein, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlten, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel hätte insbesondere die CSU und die Linke betroffen. Bei der Wahl 2021 erhielt die CSU landesweit 5,2 Prozent der Zweitstimmen. Wenn sie bei der nächsten Wahl unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen würde, wäre sie unter dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag ausgeschlossen worden, selbst wenn sie die meisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch diesen Teil der Wahlrechtsreform nun kassiert.
Die Kommission hat die Verfassungsmäßigkeit der meisten Teile der Wahlrechtsreform bestätigt, aber die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt, was für die CSU ein Anliegen war. Trotz dieses Sieges äußerte Herrmann seine Enttäuschung darüber, dass das Gericht andere Aspekte des neuen Wahlrechts genehmigt hat, die er den Bürgern schwer erklären kann.