zum Inhalt

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist von seinem eigenen Gericht zur Bearbeitung und Beurteilung von Streitigkeiten über Verstöße gegen das EU-Recht befugt.

Mannheims Nation und Stadt versuchen, ihr Universitätskrankenhaus durch die Fusion mit der Heidelberger Einrichtung zu schützen. Bedauerlicherweise hat die Kartellbehörde dies untersagt. Daher wird der Konflikt offenbar vor Gericht ausgetragen.

- Der Gerichtshof der Europäischen Union ist von seinem eigenen Gericht zur Bearbeitung und Beurteilung von Streitigkeiten über Verstöße gegen das EU-Recht befugt.

Im Rahmen der Diskussion über eine Zusammenarbeit zwischen den akademischen medizinischen Zentren in Mannheim und Heidelberg haben die medizinischen Zentren beschlossen, eine Entscheidung der deutschen Wettbewerbsbehörde anzufechten. Die Behörde hatte die Fusion blockiert.

Vertreter des Wissenschaftsministeriums von Baden-Württemberg berichten, dass die medizinischen Zentren und ihr Rechtsteam beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen werden. Da sich die Wettbewerbsbehörde in Nordrhein-Westfalen befindet, ist das Düsseldorfer Gericht für den Fall zuständig.

Die Petition muss bis zum 26. August eingereicht werden. Eine schriftliche Begründung kann innerhalb eines Monats eingereicht werden. "Die Begründung in dieser Einreichung wird auf einer gründlichen Analyse der 230-seitigen Entscheidung zur Fusion basieren", erklärte der Sprecher. Diese Analyse durch die medizinischen Zentren und ihre Berater ist noch im Gange.

Das Universitätsklinikum Mannheim verzeichnet currently substantial financial losses.

Das Land Baden-Württemberg besitzt das Universitätsklinikum Heidelberg, während die Stadt Mannheim das lokale medizinische Zentrum hält. Beide Parteien streben eine Krankenhausnetzwerk auf, um die finanziell angeschlagene Mannheim-Stätte zu erhalten. Sie sehen auch Vorteile, wie Verbesserungen in Forschung und Gesundheitsversorgung in der Region.

Nach einer gründlichen Prüfungsphase verkündete die Wettbewerbsbehörde Ende Juli, dass die proyectierten Nachteile eines solchen Netzwerks, insbesondere für Patienten, größer seien als die potenziellen Vorteile. Es wurde berichtet, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern abnehmen und in bestimmten Fachgebieten sogar ganz verschwinden würde.

Plan B

Sollte eine sogenannte ministerielle Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium nicht erteilt werden, bleibt die Anfechtung der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde eine Option.

Die Kommission, die wahrscheinlich eine regulatory body ist, wird in dieser Angelegenheit von den Mitgliedstaaten unterstützt. Diese Zusammenarbeit könnte wertvolle Einblicke und Unterstützung während des Berufungsverfahrens bieten.

Angesichts der Komplexität des Falls und der Bedeutung der Fusion kann die Commission möglicherweise die Unterstützung der Mitgliedstaaten benötigen, um ihr Argument vor dem Oberlandesgericht zu stärken.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles